Klausur Nr. 1: Heinrichs neuer Feuerstuhl. Zustandekommen des Versicherungsvertrages.- Klausur Nr. 2: Hüttenzauber. Rechtsnatur der Verbraucherinformation, Widerrufsrecht nach §5 a VVG, Rumpfvertrag, vorläufige Deckungszusage.- Klausur Nr. 3.: An der schwäbischen Eisenbahn. Spätschadenproblematik, Folgeereignis- und Schadensursachetheorie, Zahlungsverzug bei Einzugsermächtigung.- Klausur Nr. 4: Tunesischer Führerschein. Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, Führerscheinklausel, Relevanzrechtsprechung.- Klausur Nr. 5: Kein Alarm trotz Alarmanlage. Falsche Schlüssel, Beweislast bei Einbruchsdiebstahl, Gefahrerhöhung durch Unterlassen, objektive Gefahrerhöhung.- Klausur Nr. 6: Unvollständiger Antrag. Vorvertragliche Anzeigepflichten, Rücktritt, arglistiges Verschweigen, Risikoprüfungsobliegenheit, Analogie zu § 21 VVG.- Klausur Nr. 7: Der Pferdestallfall. Obliegenheiten, Wissensvertreter, Wissenserklärungsvertreter, Repräsentantendoktrin, Relevanzrechtsprechung.- Klausur Nr. 8: Klärchens Ballkleider. Neuwertversicherung, Bereicherungsverbot, Wiederbeschaffungsabsicht.- Klausur Nr. 9: Klärchen läßt abbuchen. Prämienabbuchung, Prämienanpassungsklauseln, DAS-Urteil, Tagespreisurteil.- Klausur Nr. 10: Der Sicherungsschein. Versicherung für fremde Rechnung, Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie, Sicherungsschein für kreditgebende Bank, Kfz-Kaskoversicherung.- Klausur Nr. 11: Auge- und Ohr- Doktrin. Zurechnung des Wissens des Agenten, Abgrenzung zur Sachwalterhaftung, vorvertragliche Anzeigepflichten, Wissenszurechnung im Konzern.- Klausur Nr. 12: Ihr Kinderlein kommet. Gesetzlicher Forderungsübergang nach §67 Abs. 2 VVG, Haftungsreduktion oder Haftungsausschluß durch anteilige Prämienzahlung.- Klausur Nr. 13: Mord durch Bezugsberechtigten. Bezugsberechtigung, Anfechtung des Lebensversicherungsvertrags, schriftliche Einwilligung der versicherten Person, vorvertragliche Anzeigepflichten