Die Charta der Grundrechte erkennt die unternehmerische Freiheit in Art. 16 lediglich «nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten» an. Ausgehend von diesem Wortlaut verfolgt das Buch die Frage, welchen Schutz diese zaghaft formulierte Freiheitsgarantie tatsächlich zu leisten im Stande ist. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wird das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit unter Heranziehung einschlägiger Bezugsquellen inhaltlich konkretisiert. Auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung widmet sich der Autor dabei zunächst der Ausformung der materiellen und personellen Reichweite der unternehmerischen Freiheit. In einem abschließenden Analyseschritt werden die durch die Charta eingeräumten Beschränkungsmöglichkeiten der grundrechtlichen Garantie und deren Verhältnis zueinander aufgezeigt. Vor dem Hintergrund dieser Untersuchung kommt der Autor zu dem Schluss, dass der materiell und personell durchaus extensive Schutzbereich der unternehmerischen Freiheit durch die unzureichende Schrankenregelung der Grundrechtecharta erheblich relativiert wird.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2007
Köln
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-57545-1 (9783631575451)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Henning Schwier, geboren 1977 in Minden, studierte von 1997 bis 2003 Rechtswissenschaft und Europäische Rechtspraxis an den Universitäten Hannover und Kopenhagen. Zum Ende des Jahres 2003 nahm er das Promotionsstudium an der Universität zu Köln auf. Seit Mitte 2006 ist der Autor Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle.
Aus dem Inhalt: Grundlagen (Entstehung und Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte) - Materieller Gehalt der Unternehmerfreiheit in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Materieller Gehalt der unternehmerischen Freiheit auf europäischer Ebene - Konkretisierung des materiellen Gehalts des Art. 16 EuGRC mittels systematischer Auslegung - Personelle Reichweite der Unternehmerfreiheit nach Art. 16 EuGRC - Grenzen der unternehmerischen Freiheit.