Die Studie behandelt das in der sozialrechtlichen Praxis sehr umstrittene Antragsrecht auf Anhörung eines bestimmten Arztes im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 109 SGG). In Prozessen vor den Sozialgerichten wird häufig um komplexe medizinische Fragen gestritten. Daher wird im Rahmen der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung häufig ärztlicher Sachverstand beigezogen. Das Sozialgerichtsgesetz kennt neben der Gutachteneinholung von Amts wegen die Besonderheit der Anhörung eines von der Klagepartei benannten Arztes. Die Arbeit ordnet das Antragsrecht zunächst dogmatisch ein und untersucht insbesondere, welche Zwecke dieses verfolgt, und wie es sich zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung verhält.
Im zweiten, dem empirischen Teil wird auf Basis einer bundesweiten Untersuchung sozialgerichtlicher Verfahren der Frage nachgegangen, ob und in welcher Weise sich die von der Klagepartei veranlassten Gutachten auf den Prozessverlauf und das Prozessergebnis auswirken. Damit ist die Arbeit zugleich ein Beitrag zur Verbindung von Rechtsdogmatik und Rechtstatsachenforschung.
Die Arbeit widmet sich dem Antragsrecht auf Anhörung eines bestimmten Arztes im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 109 SGG. Der dogmatischen Einordnung des Antragsrechts in die Grundsätze und Prinzipien des Verfahrensrechts folgt die empirische Auswertung einer bundesweiten Untersuchung sozialgerichtlicher Verfahren.
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Produkt-Info
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Universität München
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 226 mm
Breite: 151 mm
Dicke: 22 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8487-0177-3 (9783848701773)
Schweitzer Klassifikation