Aushangpflichtige Gesetze – verboten günstig!
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhändigen.", §16 Arbeitszeitgesetz.
So sieht die Aushangpflicht aus:
Die Aushangpflicht hat der Gesetzgeber aber auch über viele andere Gesetze verhängt. Damit muss jeder Arbeitgeber diese Gesetze aushängen. Und – selbstverständlich – müssen diese dann auch auf dem aktuellsten Stand sein. Noch dazu müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze mehrmals im Betrieb am Schwarzen Brett anschlagen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Teilen besteht und wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Außerdem hat der Betriebsrat auch noch das Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: Für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Achtung Strafe: Das droht Ihnen ohne aushangpflichtige Gesetze!
Wenn Sie die Gesetze nicht, oder nicht richtig aushängen, indem Sie zum Beispiel eine veraltete Fassung zur Verfügung stellen, kann das für Sie zivilrechtliche Folgen haben! Denn hier können Persönlichkeitsrechtsverletzungen entstehen, aus denen sich z.B. Schadensansprüche ergeben können. Bei einigen Gesetzen drohen sogar Bußgelder!
Das bekommen Sie von uns:
Deshalb haben wir für Sie alle aushangpflichtigen Gesetze zusammen in einem Heft zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Praktisch: Das Heft ist vorgelocht, so dass Sie es sofort aufhängen können. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen. Bleiben Sie auf der sicheren Seite des Gesetzes!
Auszüge von StrlSchG und StrlSchV mit röntgenrelevanten Regelungen im Downloadbereich!
Produkt-Info
Mit Download | Stand: April 2020
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Landsberg am Lech
Deutschland
Verlagsgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-609-69448-1 (9783609694481)
Schweitzer Klassifikation
Joachim Schwede ist Rechtsanwalt in Aichach und vor allem im Arbeits- und Sozialrecht tätig. Veröffentlichungen von ihm sind vor allem im Arbeitsschutz- und Sicherheitsrecht erfolgt.
Im Verlag ecomed SICHERHEIT zeichnet er für die "Aushangpflichten Gesetze", im Verlag ecomed MEDIZIN für die "Aushangpflichtigen Gesetze für medizinische Einrichtungen" und das Handbuch "Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)" verantwortlich.