In den vergangenen Jahren hat der Europäische Gerichtshof immer wieder Entscheidungen zu der unmittelbaren Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen der Unionsgrundrechte getroffen. Im Jahre 2018 sind gleich mehrere Entscheidungen zu Art. 31 Abs. 2 GRC ergangen, in denen sich, über die unmittelbare Anwendbarkeit hinaus, auch eine unmittelbare Drittwirkung der Bestimmung andeutete. Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung dieser Rechtsprechungslinie des Europäischen Gerichtshofs, die ihren Anfang in der Rechtssache Mangold nimmt. Herausgearbeitet werden insbesondere die Voraussetzungen und die Zulässigkeit der unmittelbaren Drittwirkung der Vorschriften der Grundrechtecharta am Beispiel von Art. 21 GRC und Art. 31 GRC.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Bielefeld
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 29.7 cm
Breite: 21 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8325-5840-6 (9783832558406)
Schweitzer Klassifikation