Vorwort
Teil 1: Grundregeln und Arbeitsmittel zur Erstellung von aussagekräftigenArbeitszeugnissen
Welche Zeugnisarten gibt es?
Was müssen Sie bei der Zeugniserstellung beachten?
- Wann müssen Sie ein Zeugnis neu erstellen?
- Können Sie ein Zeugnis widerrufen?
- Welche Umstände können Sie in das Arbeitszeugnis aufnehmen?
- Dürfen Sie bestimmte Umstände weglassen?
- Können Sie einen Zeugnisentwurf von Ihrem Mitarbeiter verlangen?
- Sind Aussagen im Zwischenzeugnis bindend?
- Können Sie im Endzeugnis auf bereits vorhandene Zwischenzeugnisse verweisen?
- Wie lang darf Ihr Zeugnis ausfallen?
- Müssen Sie dem Mitarbeiter das Zeugnis zusenden?
Rechtsgrundlage des Zeugnisanspruchs
- Rechtsgrundlage des Anspruchs nach TVöD
- Anwendungsbereich des TVöD
So gehen Sie bei der Zeugniserstellung vor
- Die beteiligten Stellen im Überblick
- Zeitplanung mit dem Ablaufplan
- Welche Inhalte eines Arbeitszeugnisses gibt es?
- So bauen Sie Ihre Arbeitszeugnisse systematisch auf
- Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis
- Besonderheiten beim Erstellen eines Zwischenzeugnisses
Teil 2: Alle Musterzeugnisse - in vier Notenstufen
Zeugnisse für Angestellte von Kommunen
- Sekretärin des Bürgermeisters
- Fachangestellte für Bäderbetriebe
- Mitarbeiter im Amt für Öffentliche Ordnung, Abteilung Vollzugsdienst
- Stadtplaner
- Kulturverwaltungsfachfrau
- Hausmeister
- Mitarbeiter im EDV-Bereich
- Integrationsbeauftragte
- Sachbearbeiter im Bürgerbüro
- Gleichstellungsbeauftragte
- Sachbearbeiter Controlling
- Projektassistentin
- Katastertechniker
- Vermessungstechniker
- Denkmalpflegerin
- Sachbearbeiterin Immobilienwirtschaft
- Mitarbeiterin für das Stadtmarketing
- Bautechniker
- Sozialpädagoge
- Erzieherin
- Diplom-Ingenieur
- Diplom-Sozialpädagogin
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiterin in der Abteilung Bauordnung
- Verwaltungsfachangestellter Fachbereich 'Finanzen und Innerer Service'
- Mitarbeiterin für das Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
- Verwaltungsfachangestellte
- Sachbearbeiter Umweltschutz
- Ingenieurin für Naturschutz und Landespflege
- Verwaltungsfachkraft für Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sozialpädagogische Fachkraft (stattlich anerkannter Sozialpädagoge)
- Sozialpädagogische Fachkraft zur Abwicklung von Krisen
Zeugnisse für Angestellte des Bundes
- IT-Referent in einem Bundesamt
- Technischer Mitarbeiter im Umweltbundesamt
- Geowissenschaftlerin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Bürosachbearbeiter im Luftfahrtbundesamt
- Wissenschaftlerin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Verwaltungsfachangestellte im Auswärtigen Amt
- Programmierer beim Bundeskriminalamt
- Diplom-Ingenieur beim Bundeskriminalamt
- Referentin in einem Bundesministerium
- Sachbearbeiterin im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Mitarbeiter in einer Bundesanstalt
- Fallmanager
- Verwaltungsfachwirt im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Diplom-Verwaltungswirtin in der Bundesanstalt für Straßenwesen
- IT-Analytiker im Bundesamt
- Brandschutzbeauftragter
Zeugnisse für leitende Angestellte
- Bauleiter
- Niederlassungsleiter
- Leiterin des Fachgebiets Gebäudemanagement
- Leiter einer Kindertagesstätte
- Leiterin der Volkshochschule
- Leiter des Regiebetriebes Immobilienwirtschaft
- Sachgebietsleiter Stadtentwässerung/Abwasserbeseitigung
- Stellvertretende Leiterin der Kämmerei
- Leiter der Finanzverwaltung (Kämmerer)
- Leiter der Abteilung Planung und Technik
Zeugnisse für sonstige Mitarbeiter
- Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Instituts
- Mitarbeiter für das Forschungsfeld 'Maschinensimulation'
- Sozialversicherungsfachangestellte Allgemeine Krankenversicherung
- Facharzt für Psychiatrie und Physiotherapie
- Projektbetreuer
- Großküchenkoch bei der Bundeswehr
- Diplom-Bibliothekar (FH)
- Bibliotheksangestellte
- Amtsbotin
- Mitarbeiter in der Poststelle
- Bürosachbearbeiterin beim Deutschen Entwicklungsdienst
- Restaurator bei einer Stiftung
- Diplom-Ingenieurin beim Wasser- und Schifffahrtsamt
- Waffenmechaniker bei der Polizei
- Beschäftigter zur Unterstützung in der Notunterkunft für Flüchtlinge
- Mitarbeiterin für die Vergabe- und Vertragsverfahren (VOB und VOF)
Teil 3: Wie Sie Mitarbeitergespräche führen und Leistung beurteilen
Wozu Personalbeurteilung?
Personalbeurteilung als Führungsaufgabe
Wahl des geeigneten Beurteilungssystems
- Dienstvereinbarung über das Beurteilungssystem
- Welche Beurteilungssysteme kommen in Frage?
- Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile
- Was sind geeignete Beurteilungskriterien
- Muster: Beurteilungsbögen
- Checkliste: So reflektieren Sie Ihr Beobachtungsverhalten
Qualifizierte Beurteilungsgespräche
- Wie führe ich erfolgreiche Beurteilungsgespräche?
- Durchführung des Gespräches
- Gesprächstechniken
- Abschluss und Nachbereitung des Gespräches
- Das Beurteilungsgespräch
Erfolgsfaktor Personalentwicklung
- Personalentwicklung und Leistungsbeurteilung
Stichwortverzeichnis
2 Was müssen Sie bei der Zeugniserstellung beachten?
In diesem Kapitel haben wir Ihnen einige Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt, die gerade in der Beratungspraxis häufig gestellt werden.
2.1 Wann müssen Sie ein Zeugnis neu erstellen?
Es kann vorkommen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter die Neuausstellung eines inhaltlich richtigen und nicht beanstandeten Zeugnisses verlangt, weil es beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. In solchen Fällen sind Sie aufgrund seiner nachvertraglichen Fürsorgepflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Kosten Ihres ehemaligen Mitarbeiters ein neues Zeugnis auszustellen. Entscheidend für den Arbeitgeber ist die Frage, ob ihm die Ersatzzustellung des Zeugnisses als zumutbar erscheint, weil er z. B. aufgrund noch vorhandener Personalunterlagen das Zeugnis ohne großen Arbeitsaufwand neu schreiben lassen kann.
2.2 Können Sie ein Zeugnis widerrufen?
Haben Sie sich bei der Erstellung des Zeugnisses über schwerwiegende Umstände geirrt und ist das Zeugnis deshalb unrichtig, können Sie im Austausch gegen die Erteilung eines neuen Zeugnisses die Herausgabe des alten Zeugnisses verlangen. Bei einer bewusst falschen Ausstellung des Zeugnisses ist das allerdings nicht möglich. Der Widerruf des Zeugnisses wird wirksam, sobald er dem Mitarbeiter zugeht. Der Widerruf sollte deshalb aus Beweisgründen schriftlich erklärt werden. Der Arbeitgeber kann ein Zwischenzeugnis bereits dann zurückverlangen, wenn durch das Verhalten des Mitarbeiters nach der Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel geändert hat. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Widerrufs und für die Richtigkeit des Zeugnisses trägt der Arbeitgeber.