INhALT
VORWORT
TEIL 1: PERSONALBEURTEILUNG
1 Personalbeurteilung nach dem TVöD
1.1 Bedeutung und Zielsetzung der Personalbeurteilung
1.2 Personalbeurteilung als Führungsaufgabe
2 Wahl des geeigneten Beurteilungssystems
2.1 Dienstvereinbarung über das Beurteilungssystem
2.2 Welche Beurteilungssysteme kommen in Frage?
2.3 Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile
2.4 Was sind geeignete Beurteilungskriterien?
Muster: Beurteilungsbögen
3 Objektivität der Bewertung
3.1 Wie erzielen Sie die größtmögliche Objektivität?
3.2 Beobachten - Beschreiben - Bewerten
3.3 Wahrnehmungsverzerrungen
3.4 Typische Beurteilungsfehler
Checkliste: So reflektieren Sie Ihr Beobachtungsverhalten
4 Qualifizierte Beurteilungsgespräche
4.1 Wie führe ich erfolgreiche Beurteilungsgespräche?
4.2 Durchführung des Gesprächs
4.3 Gesprächstechniken
4.4 Abschluss und Nachbereitung des Gesprächs
4.5 Das Beurteilungsgespräch
Leitfaden: So führen Sie ein erfolgreiches Beurteilungsgespräch
5 Erfolgsfaktor Personalentwicklung
5.1 Personalentwicklung und Leistungsbeurteilung
5.2 Anregungen für Führungskräfte
TEIL 2: ARBEITSZEUGNISSE
1 Rechtsgrundlage des Zeugnisanspruchs
1.1 Rechtsgrundlage des Anspruchs nach TVöD
1.2 Anwendungsbereich des TVöD
1.3 Welche Zeugnisarten gibt es?
2 So gehen Sie bei der Zeugniserstellung vor
2.1 Die beteiligten Stellen im Überblick
2.2 Zeitplanung mit dem Ablaufplan
Ablaufplan: Was muss wer wann tun?
2.3 Welche Inhalte eines Arbeitszeugnisses gibt es?
2.4 So bauen Sie Ihre Arbeitszeugnisse systematisch auf
2.5 Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis
2.6 Besonderheiten beim Erstellen eines Zwischenzeugnisses
3 Was müssen Sie bei der Zeugniserstellung beachten?
3.1 Was dürfen Sie in das Arbeitszeugnis aufnehmen?
3.2 Können Sie ein Zeugnis widerrufen?
3.3 Wann müssen Sie ein Zeugnis neu erstellen?
3.4 Dürfen Sie bestimmte Umstände weglassen?
3.5 Sind die Aussagen im Zwischenzeugnis bindend?
3.6 Können Sie einen Zeugnisentwurf von Ihrem Mitarbeiter verlangen?
3.7 Können Sie im Endzeugnis auf bereits vorhandene Zwischenzeugnisse verweisen?
3.8 Wie lang darf Ihr Zeugnis ausfallen?
3.9 Müssen Sie dem Mitarbeiter das Zeugnis zusenden?
TEIL 3: MUSTERZEUGNISSE
1 Zeugnisse für Angestellte von Kommunen
1.1 Sekretärin des Bürgermeisters
1.2 Fachangestellte für Bäderbetriebe
1.3 Mitarbeiter Amt für Öffentliche Ordnung
1.4 Stadtplaner
1.5 Kulturverwaltungsfachfrau
1.6 Hausmeister
1.7 Mitarbeiter EDVBereich
1.8 Integrationsbeauftragte
1.9 Sachbearbeiter im Bürgerbüro
1.10 Gleichstellungsbeauftragte
1.11 Sachbearbeiter Controlling
1.12 Projektassistentin
1.13 Katastertechniker
1.14 Vermessungstechniker
1.15 Denkmalpflegerin
1.16 Sachbearbeiterin Immobilienwirtschaft
1.17 Mitarbeiterin für das Stadtmarketing
1.18 Bautechniker
1.19 Sozialpädagoge
1.20 Erzieherin
1.21 DiplomIngenieur
1.22 DiplomSozialpädagogin
2 Zeugnisse für Angestellte des Bundes
2.1 ITReferent in einem Bundesamt
2.2 Technischer Mitarbeiter im Umweltbundesamt
2.3 Geowissenschaftlerin im Bundesministerium
2.4 Bürosachbearbeiter im Luftfahrtbundesamt
2.5 Wissenschaftlerin im Bundesministerium
2.6 Verwaltungsfachangestellte im Auswärtigen Amt
2.7 Programmierer beim Bundeskriminalamt
2.8 DiplomIngenieur beim Bundeskriminalamt
2.9 Referentin in einem Bundesministerium
2.10 Sachbearbeiterin im Bundesamt für Bevölkerungsschutz
2.11 Mitarbeiter in einer Bundesanstalt
2.12 Fallmanager
3 Zeugnisse für leitende Angestellte
3.1 Bauleiter
3.2 Niederlassungsleiter
3.3 Leiter Fachgebiet Gebäudemanagement
3.4 Kindergartenleiter
3.5 Leiter der Volkshochschule
3.6 Leiter des Regiebetriebes Immobilienwirtschaft
3.7 Sachgebietsleiter Stadtentwässerung/Abwasserbeseitigung
4 Zeugnisse für sonstige Mitarbeiter
4.1 Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
4.2 Wissenschaftlicher Mitarbeiter ei
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 2 "WAhL DES GEEIGNETEN BEURTEILUNGSSYSTEMS" (S. 15)
WAhL DES GEEIGNETEN BEURTEILUNGSSYSTEMS
2.1 DIENSTVEREINBARUNG ÜBER DAS BEURTEILUNGSSYSTEM
Das Konkretisieren des anzuwendenden Leistungssystems und das
Festlegen von Methoden und Kriterien erfolgt gemäß § 18 Abs. 3
TVöD Bund durch einen Bundestarifvertrag, nämlich den Tarifvertrag
über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes
(LeistungsTV-Bund). Der LeistungsTV-Bund legt für die Beschäftigten
des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, den
Rahmen und die wesentlichen Details für die Gewährung des Leistungsentgelts
nach § 18 TVöD fest. Die weitere (behörden- bzw. organisationsspezifische)
Ausgestaltung erfolgt nach § 2 LeistungsTV-Bund
durch einvernehmliche Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung. Wie
die Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung auszusehen hat, regelt § 15
LeistungsTV-Bund. Da die einvernehmlichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen
bis zum 30. Juni 2007 abgeschlossen sein mussten,
wird hier nicht näher darauf eingegangen (für den Fall, dass bis dahin
keine Dienstvereinbarung geschlossen wurde, trifft § 16 Abs. 2
LeistungsTV-Bund entsprechende Regelungen).
Die kommunale Fassung des TVöD (TVöD-VKA) trifft über § 18
TVöD Bund hinausgehende Regelungen. In Abs. 6 findet sich auch
hier wieder die Rechtsgrundlage für ausfüllende Dienst- und Betriebsvereinbarungen.