INHALTVORWORT1 DAS INSOLVENZVERFAHREN IM ÜBERBLICK1.1 Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens1.2 Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?Übersicht: Die Phasen eines Insolvenzverfahrens2 DAS UNTERNEHMEN IN DER KRISEFalle 1: Fehlende Kontrollen im UnternehmenCheckliste: So verbessern Sie Ihre LiquiditätFalle 2: Abwarten ohne zu handelnFalle 3: Sanierungsprüfung ohne UrsachenforschungFalle 4: Den Insolvenzantrag zu früh stellenMaßnahmenkatalog: So sanieren Sie Ihr Unternehmen, bevor es zur Insolvenz kommt3 DER GESCHÄFTSPARTNER IN DER KRISEFalle 1: Die Krise eines Geschäftspartners zu spät erkennenCheckliste: So erkennen Sie die Krise Ihres GeschäftspartnersFalle 2: Sicherheiten des Geschäftspartners nicht sorgfältig prüfenFalle 3: Zwangsvollstreckung gegen den GeschäftspartnerFalle 4: Nachträgliche Sicherheiten einfordernFalle 5: Ihre Forderungen sind anfechtbar4 INSOLVENZREIFE DER EIGENEN FIRMAFalle 1: Zahlungsunfähigkeit nicht erkennen (Insolvenzverschleppung)Falle 2: Auf drohende Zahlungsunfähigkeit nicht reagieren 43Falle 3: Die Überschuldungslage falsch einschätzen 45Exkurs: Rechtsfolgen der Insolvenzreife 46Falle 4: Der Geschäftsführer weiß von der Überschuldung, aber handelt nichtFalle 5: Insolvenzantrag aufgrund einer fehlerhaften ÜberschuldungsbilanzFalle 6: Es werden nur Rechnungen einzelner Gläubiger beglichen5 DER INSOLVENZANTRAGCheckliste: Welche Angaben gehören in den Insolvenzantrag?Falle 1: Der Geschäftsführer war nicht berechtigt, den Eigenantrag zu stellenFalle 2: Die Gesellschafter verbieten dem Geschäftsführer den EigenantragFalle 3: Der Eigenantrag wird zu früh gestelltFalle 4: Der Eigenantrag wird zu spät gestelltFalle 5: Der Fremdantrag wird falsch begründetFalle 6: Der Fremdantrag ist unzulässigFalle 7: Der Schuldner versucht, den Fremdantrag abzuwehrenMuster: Insolvenzantrag6 DAS UNTERNEHMEN IM VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERFAHRENFalle 1: Sie sehen den Gutachter schon als vorläufigen InsolvenzverwalterFalle 2: Einfluss auf die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters nehmenFalle 3: Auf eigene Faust Waren bestellenExkurs: Aufgaben des vorläufigen InsolvenzverwaltersFalle 4: Den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht unterstützenFalle 5: Die Sicherungsmaßnahmen nicht ernst nehmenFalle 6: Zwangsvollstreckungen gegen das eigene UnternehmenFalle 7: Lastschriften der Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter widerrufenFalle 8: Der Lieferant nutzt seine Machtstellung ausFalle 9: Der Insolvenzgeldzeitraum ist fast abgelaufenFalle 10: Der Insolvenzantrag wird mangels Masse abgelehntFormular: Antrag auf InsolvenzgeldMusterschreiben: Vorfinanzierung des Insolvenzgelds7 DAS UNTERNEHMEN IM INSOLVENZVERFAHRENFalle 1: Zahlungen werden nicht an den Insolvenzverwalter geleistetExkurs 1: Aufgaben des InsolvenzverwaltersExkurs 2: Gläubigergruppen im ÜberblickMuster: ForderungsanmeldungFalle 2: Verzicht auf Beitritt in einen LieferantenpoolFalle 3: Der Lieferant liefert im Insolvenzverfahren weiterFalle 4: Der Geschäftsführer erscheint nicht zum GerichtsterminFalle 5: Nur wenige Gläubiger besuchen die GläubigerversammlungFalle 6: Ein Konkurrent bedient sich aus der InsolvenzmasseFalle 7: Der Insolvenzverwalter fechtet Handlungen des Geschäftsführers anFalle 8: Der Insolvenzverwalter fechtet Zwangsvollstreckungen an (Rückschlagsperre)Falle 9: Ein Gläubiger verrechnet seine Ansprüche mit alten ForderungenFalle 10: Der Insolvenzverwalter kündigt "schwebende Verträge"Exkurs 3: Besonderheiten bei Miet, Pacht und Dienstverträgen in der Insolvenz8 DIE HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER IN DER INSOLVENZFalle 1: Haftung für GesellschaftsschuldenFalle 2: Die Stammeinlage wurde nicht voll geleistetFalle 3: Es wurde eine verdeckte Sacheinlage geleistetFalle 4: Es werden eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gewährtFalle 5: Der Gesellschafter vermietet Geschäftsräume an die GmbHFalle 6: Der Insolvenzverwalter nimmt die Gesellschafter in AnspruchFalle 7: Ein Gesellschafter nimmt eine verdeckte Gewinnausschüttung vorFalle 8: Die Gesellschafter besch
Aus Kapitel 10 "Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens" (S.191-194)10 MASSNAHMEN ZUR SANIERUNG DES UNTERNEHMENSUnter normalen Umständen wird der Geschäftsbetrieb der insolventenGesellschaft entweder bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrenseingestellt oder kurz danach. Dies ist darin begründet, dassder Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit dergeregelten Abwicklung der Gesellschaft und der Verwertung ihrerVermögenswerte durch die Gläubiger beauftragt ist.FORTFÜHRUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS IM INSOLVENZVERFAHRENDer Geschäftsbetrieb kann auch im Insolvenzverfahren durch denInsolvenzverwalter aufrechterhalten werden - zum Teil über Jahre.Dies ist immer dann der Fall, wenn der laufende Geschäftsbetrieb imInsolvenzverfahren stetige Gewinne für die Gläubiger erwirtschaftetoder der Geschäftsbetrieb saniert werden soll. Um dies sicherzustellen,sieht das Insolvenzrecht verschiedene Möglichkeiten vor:- Sanierung über eine Fortführungsgesellschaft- Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes- Sanierung über ein InsolvenzplanverfahrenAlle diese Möglichkeiten haben zum Ziel, dass der Geschäftsbetriebder insolventen GmbH entweder außerhalb des Insolvenzverfahrensfortgeführt wird (über eine so genannte Fortführungsgesellschaft)oder das Insolvenzverfahren durch den Wegfall des Insolvenzgrundesbzw. ein Insolvenzplanverfahren aufgehoben wird und dieGmbH danach wieder ganz normal am Geschäftsleben teilnehmenkann.FALLE 1: FORTFÜHRUNG DURCH ALTE GESELLSCHAFTERBeispielDie Sorglos GmbH ist durch Fehlinvestitionen in der Vergangenheitzahlungsunfähig und überschuldet, das aktuelle Tagesgeschäft läuftjedoch gut.Trotz Insolvenzantrag will der Gesellschafter und Geschäftsführer König gerne den Geschäftsbetrieb weiterführen, zumal auch die meistenalten Kunden und alle Arbeitnehmer der Sorglos GmbH weiterhin zuihm stehen. So unterbreitet König dem Insolvenzverwalter ein Angebot zum Erwerb des gesamten Anlagevermögens, der Kundenliste sowie zur Übernahme aller Arbeitnehmer der Sorglos GmbH.Da das Angebot von König für die Gläubiger ausgesprochen attraktivist denn niemand bietet einen höheren Kaufpreis, verkauft der Insolvenzverwalter das gesamte Anlagevermögen und Kundenliste anKönig.Einer der Gläubiger der Sorglos GmbH fragt in der Gläubigerversammlung nach, ob denn der Insolvenzverwalter überhaupt den Vertrag mitdem alten Gesellschafter und Geschäftsführer König abschließen darf.DARF DER INSOLVENZVERWALTER DEN BETRIEB VERWERTEN?Der Insolvenzverwalter darf sowohl den Betrieb als Ganzes, dasAnlagevermögen und die Kundenliste, als auch einzelne Teile davonan den Gesellschafter und Geschäftsführer König der insolventenSorglos GmbH veräußern.Der Insolvenzverwalter ist gehalten, das Vermögen der insolventenGmbH bestmöglich zu Gunsten der Insolvenzmasse zu verwerten.Dazu gehört selbstverständlich auch, dass der Insolvenzverwalterden Geschäftsbetrieb als Ganzes verwertet, denn erfahrungsgemäßist der Wert eines eingerichteten und laufenden Geschäftsbetriebsdeutlich höher, als der Wert der Einzelteile. Zudem gelingt es dadurchauch, das Know-how des Unternehmens, die Arbeitnehmer,die Kundenbeziehungen etc. am besten zu erhalten.Grundlage der Verwertung des Geschäftsbetriebes stellt das Bewertungsgutachtendar, welches der Insolvenzverwalter gewöhnlich beiBeginn des Insolvenzverfahrens bei einem professionellen Unternehmensbewerterin Auftrag gegeben hat. In einem solchen Gutachtensind alle Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft aufgelistetund bewertet.Unter Berücksichtigung dieser Gutachtenwerte versucht der Insolvenzverwalterdie vorhandenen Vermögenswerte bestmöglich zuveräußern. Dabei gilt der Grundsatz: Wer am meisten zahlt, bekommtden Zuschlag. Sofern es also mehrere Interessenten für dieVermögenswerte gibt, wird der Insolvenzverwalter versuchen, denhöchsten Kaufpreis zu erzielen. Dies kann auch im Wege einer öffentlichenVersteigerung erfolge.ÜBERNAHME DURCH EINE FORTFÜHRUNGSGESELLSCHAFTSofern der Geschäftsbe