Auch in den Bereich der medizinischen Dienstleistungen hat die Globalisierung Einzug gehalten. Hieraus ergeben sich zunehmend grenzüberschreitende Probleme der Arzthaftung. Für internationale Delikte enthält Art. 38 EGBGB nur eine rudimentäre Regelung; zudem wurde das Tatortprinzip vielfach modifiziert. Eine solche Auflockerung des Deliktsstatus leisten auch Deliktstypen, die auf spezifische Merkmale eines Haftungskomplexes abstellen. Die Arbeit versucht zu klären, ob neben den Presse-, Umwelt- oder Verkehrsdelikten auch für die Arzthaftung eine typische Kollisionsnorm in Betracht kommt. Als Charakteristikum des Arztdelikts wird der «informed consent» in den Vordergrund gerückt, als dogmatischer Standort eine Ausweichklausel vorgeschlagen.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-33308-2 (9783631333082)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Heinrich Schütt wurde 1970 in Groß-Gerau geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, wo er 1996 das Erste Staatsexamen ablegte. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er mehrere Jahre am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg beschäftigt. Seit 1997 ist er Rechtsreferendar. Im gleichen Jahr promovierte er an der Universität Heidelberg.
Aus dem Inhalt: Typenlehre und Deliktstyp - Grundprinzipien des deutschen Arzthaftungsrechts - Deliktstypkonzepte bei Ernst Rabel und Albert A. Ehrenzweig - Deliktstypen im IPR von Louisiana (USA) und der Schweiz - Anknüpfungsmaximen für das Arztdelikt - Mobiler und statischer «informed consent» - Reform des internationalen Deliktsrechts und Ausweichklausel.