Mit Vollzug der Verschmelzung nach dem UmwG geht das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ex lege auf den übernehmenden Rechtsträger im Wege der Universalsukzession über. Die Gesamtrechtsnachfolge berührt per se auch personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern. Der aufnehmende Verband tritt an die Stelle des übertragenden Verbandes. Fragen des Datenschutzes wurden jedoch bislang im Kontext der Verschmelzungen nach dem UmwG in Wissenschaft wie Praxis kaum thematisiert.
Stefan Schröcker untersucht, inwieweit personenbezogene Daten von der verschmelzungsrechtlichen Universalsukzession erfasst sind und - differenzierend nach den einzelnen Phasen einer Verschmelzung - weitergegeben werden dürfen. Grenzüberschreitende Verschmelzungen werden aufgrund ihrer besonderen Praxisrelevanz ebenfalls aufgegriffen. Das Datenschutzrecht darf dabei die Abwicklung von Verschmelzungen weder blockieren, noch grundlegend behindern. Allerdings müssen die Anforderungen des Datenschutzrechts in den einzelnen Phasen einer Verschmelzung gleichsam beachtet werden. Eine dahingehende Privilegierung besteht im Verschmelzungssachrecht nicht. Die Interessen der Beteiligten sowie der Betroffenen sind sorgsam gegeneinander abzuwägen. In summa muss die Weitergabe personenbezogener Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen die ultima ratio bleiben.
Reihe
Auflage
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Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Research
Illustrationen
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8350-0434-4 (9783835004344)
DOI
10.1007/978-3-8350-9279-2
Schweitzer Klassifikation
Dr. Stefan Schröcker promovierte bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Kassel. Er ist als Rechtsanwalt in der Konzernrechtsabteilung der BMW Group tätig.
Einführung in die Thematik.- Phasen einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz.- Der Übergang personenbezogener Daten in der verschmelzungsrechtlichen Universalsukzession.- Verschmelzungsrechtliche Universalsukzession und transnationale Verschmelzungen.- Kollisionsrechtliche Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes bei transnationalen Verschmelzungen.- Datenschutz in der Abwicklung einer Verschmelzung - Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes in abstracto.- Tatbestandsmäßige Datenübermittlungen in der Vorbereitungsphase.- Tatbestandsmäßige Datenübermittlung in der Zwischenphase.- Tatbestandliche Datenübermittlung in der Vollzugsphase - infolge Vermögensuniversalsukzession?.- Gestattung der Datenübermittlung in der Planungs- und Vorbereitungsphase (Due Diligence).- Gestattung der Datenübermittlung in der Zwischenphasenach Fusionsentscheidung, vor Eintragung.- Datenschutzrechtliche Rechtslage in der Vollzugsphase.- Datenübermittlung und Datenschutz bei transnationalen Verschmelzungen.- Zusammenfassung.