Die Rechtsetzungsverfahren des europäischen Gemeinschaftsrechts leiden an einem Effizienzdefizit: Die Vorschläge der Kommission können ad infinitum diskutiert und beraten werden oder beim Rat in Vergessenheit geraten, ohne daß sie verfahrensrechtlich aufhören zu existieren. Der so ausgelösten Rechtsunsicherheit will die Autorin mit der Einführung eines Verfallzeitpunktes für die Kommissionsvorschläge begegnen. Dazu stellt sie zunächst heraus, daß ein solcher Verfallzeitpunkt in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EG durch den Grundsatz der Diskontinuität verkörpert wird, der zur Effizienz der Rechtsetzungsverfahren einen erheblichen Beitrag leistet. Seine Beschleunigungs- und Korrekturfunktion könnten die Organe der EG durch Abschluß einer interinstitutionellen Vereinbarung für eine Effektivierung der Rechtsetzungsverfahren einführen, die von der Autorin beispielhaft entworfen wird.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-36383-6 (9783631363836)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Ruth Schorn, geboren 1969 in Köln. Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Köln (1990-1992) und Sorbonne (Université Paris I - Panthéon-Sorbonne, 1992-1994); Erwerb der maitrise en droit (mention droits français et allemand) sowie des magister legum (LL.M. Köln/Paris I). 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen (Köln); von 1997 bis 1999 Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der Universität Bochum (Prof. Dr. Thomas von Danwitz). Seit 1. Juni 1999 juristischer Vorbereitungsdienst im LG-Bezirk Köln.
Aus dem Inhalt: Geltungsgrund des Diskontinuitätsprinzips - Grundsatz der Diskontinuität in der deutschen Parlamentswirklichkeit - Geltung des Diskontinuitätsprinzips in anderen Mitgliedstaaten der EG - Anwendung des Diskontinuitätsprinzips im europäischen Gemeinschaftsrecht als Beitrag zum Abbau des Effizienzdefizits der europäischen Rechtsetzungsverfahren.