Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde für die bezugnehmende Zulassung von Arzneimitteln erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Gesetzgeber war dazu aufgerufen, die sich widerstreitenden Grundrechtspositionen von Erst- und Zweitanmeldern in verfassungskonformer Weise gegeneinander abzuwägen. Die nunmehr eingeführte 10-jährige Verwertungssperre verzögert die Erteilung der bezugnehmenden Zulassung für nachgeahmte Arzneimittel. Zweitanmelder sind jedoch an der Durchführung wiederholender Tier- und Humanversuche zur Erstellung eigener Zulassungsunterlagen rechtlich gehindert. Die vorliegende Untersuchung unternimmt eine Bestandsaufnahme und Wertung der in diesem wirtschaftlich sensiblen Problemkreis berührten Rechtspositionen.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-45182-3 (9783631451823)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Stefan Scholl wurde 1963 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Lausanne/Schweiz und legte die Große Juristische Staatsprüfung in Berlin ab. Von 1990 bis 1991 war er als Referent beim Bundesaufsichtamt für das Kreditwesen in Berlin tätig. Er arbeitet nunmehr als Syndikusanwalt in Essen.
Aus dem Inhalt: Grundrechtspositionen von Erst- und Zweitanmeldern bei der Zulassung von Arzneimitteln - Beurteilung der Verwaltungspraxis des Bundesgesundheitsamtes - Zulässigkeit wiederholender Tier- und Humanversuche.