Das gedruckte Lexikon für das Lohnbüro
So gut, dass auch die Finanzverwaltung und die Deutsche Rentenversicherung Bund damit arbeiten.
Der Klassiker erscheint bereits in der 68. Auflage. Er ist nicht nur in der Lohn- und Gehaltsabrechnung das Original, er dient auch den Lohnsteuer-Außenprüfern der Finanzämter als Grundlage für Entscheidungen und Berichte.
Im Jahr 2026 gilt es mehr denn je zu wissen, wo steht der Gesetzgeber, was hat er vor, was ist bereits umgesetzt und was bedeutet dies in der Entgeltabrechnung für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Von Jahr zu Jahr wird es anspruchsvoller die Entgeltabrechnung punktgenau zu erstellen.
Das Lexikon gibt den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum 19. Dezember 2025 wieder und beinhaltet alle aktuellen Themen, die in der Entgeltabrechnung für das Jahr 2026 beachtet werden müssen.
Hierzu zählen der aktuelle Einkommen- und Lohnsteuertarif 2026, der in den zahlreichen Beispielen eingearbeitet ist, aber auch Fragen der Vorsorgepauschale sowie die Erhöhung der Steuervergünstigung für Kinder.
Vom Gesetzgeber bereits verabschiedet ist
- die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 EUR auf 100.000 EUR im Rahmen des steuerlichen Investitionsprogramms
Als Referentenentwurf liegt vor das
- Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das insbesondere Maßnahmen beim Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von Geringverdienern beabsichtigt
Geplant sind von der Bundesregierung
- die Einführung einer Aktivrente durch eine Steuerfreistellung in Höhe von 2.000 EUR monatlich,
- Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen
- Steuerfreistellung einer sog. Teilaufstockungsprämie
- Anhebung der Entfernungspauschale
All diese Themen aus der Gesetzgebung werden in die Ausgabe 2026 eingearbeitet.
Aktualisiert werden auch die maßgeblichen Entscheidungen aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung zu den Themen
- Home-Office-Pauschale
- Höhe des Arbeitslohns bei Firmenfitnessprogrammen
- Steuerfreier Ladestrom bei Elektrofahrzeugen
- Auslandseinsatz von Arbeitnehmern
- u.v.m.
Zu mehr als 1.000 Stichwörtern gibt das Lexikon für das Lohnbüro zweifelsfrei Auskunft, ob lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig - ein einzigartiges Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit im Lohnbüro.
Eindeutige Ja-/Nein-Spalten geben auf den ersten Blick Auskunft darüber, ob etwas für die Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht angesetzt ist. Darüber hinaus erhalten Sie viele Praxisbeispiele, die den Zugang zur oft komplexen Materie erleichtern.
Ein kostenfreier Newsletter zum Lexikon für das Lohnbüro 2026 informiert Sie während des gesamten Lohnsteuerjahres über jede Stichwortänderung. Aktualität, Rechtssicherheit und einfaches Anwenden in der Praxis sind das Ziel, welches das Lexikon Lohnbüro jederzeit erfüllen möchte.
Rezensionen / Stimmen
Kundenstimmen
"Die Rettung für verzwickte Lohnabrechnungen. Schon seit vielen Jahren für unsere Firma die Nr. 1." Elke H., Lohnbuchhalterin, Zeitz
"Ein ganz wichtiges Nachschlagewerk. Die gesuchten Begriffe sind schnell und einfach zu finden. Die Unterstützung durch die Beispiele ist klasse! Danke, weiter so!" Marta M., Personalsachbearbeiterin, Hannover
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Inklusive monatlichem Newsletter
Sprache
Verlagsort
Verlagsgruppe
Zielgruppe
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut sind, Personalabteilungen und Führungskräfte, Lohn- und Personalbüros
Maße
Höhe: 29.7 cm
Breite: 21 cm
ISBN-13
978-3-8073-2934-5 (9783807329345)
Schweitzer Klassifikation
Begründet von
Regierungsdirektor a.D.Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Autor*in
RegierungsdirektorLohnsteuerreferat des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen
RegierungsratLohnsteuerreferat des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen