Zum Werk
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen ist die gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden. Sie beinhaltet Regelungen zur Bebauung von Grundstücken und zu den baulichen Anlagen wie der Standsicherheit, dem Brand- und Wärmeschutz. Ihr Herzstück sind die Regelungen zum bauaufsichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel der Bauantrag, der Vorbescheid und die Baugenehmigung.
Der Kommentar bietet eine prägnante, praxisnahe Erläuterung der Bauordnung Nordrhein-Westfalens.
Der Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Fragen wie den Abstandflächen, den baulichen Anlagen, den Befugnissen der Bauaufsichtsbehörden und dem Verwaltungsverfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung.
Vorteile auf einen Blick
- Praxisnähe dank ausführlicher Darstellung der Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte
- Anwendungssicherheit in der Praxis dank der Bearbeitung durch Juristen und Ingenieure
- Abbildungen ergänzen die Erläuterungen.
Zur Neuauflage
Berücksichtigt sind alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen einschließlich der jüngsten Änderungen durch das das Gesetz zur Anpassung bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen vom 1.12.2020, das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 30.6.2021 und das Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 14.9.2021.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Das von Dr. Klaus Schönenbroicher, Ministerialrat und Dr. Manuel Kamp, Regierungsdirektor herausgegebene Werk bietet schnellen Zugriff auf die gewünschten Informationen, Praxisnähe dank ausführlicher Darstellung der Entscheidungen nordrheinwestfälischer Gerichte sowie Anwendungssicherheit für die Praxis. (...)"
in: Forum Kommunalpolitik 03/2012, zur 1. Auflage
" Die Neukommentierung der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) von Schönenbroicher/Kamp ist vorbildlich an der Rechtspraxis orientiert. Die Kommentierung wurde knapp gehalten, damit der Charakter eines Handkommentars nicht verlorengeht. (...)"
in: Deutsches Ingenieurblatt 05/2013, zur 1. Auflage
"(...) Den Bauaufsichtsbehörden, Richtern, Rechtsanwälten, Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen und Bauherren wird mit diesem Werk ein aktueller und praxisnaher Kommentar an die Hand gegeben, der trotz umfangreicher Rechtsmaterie noch die Bezeichnung „Handkommentar" verdient."
in: Kommunale Steuer-Zeitschrift 05/2013, zur 1. Auflage
"(...) Der Schönenbroicher/Kamp ist eine gelungene Mischung aus praktischer Erfahrung und wissenschaftlicher Durchdringung. Für die alltäglichen Rechtsfragen (nicht nur) des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts bietet er wertvolle Hilfestellungen. Das handliche Format ermöglicht nicht nur die Verwendung am Schreibtisch, sondern erlaubt auch den „Einsatz vor Ort". Ein Buch für die Handbibliothek eines jeden Baurechtlers."
Rechtsanwalt Dr. Markus Deutsch, in: NVwZ 10/2013, zur 1. Auflage
"(...) Im Verhältnis zu den „bestehenden Kommentierungen der Landesbauordnung - dem explizit auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen, weithin eher technischen als juristischen Loseblattkommentar von Boeddinghaus, Hahn und Schulte (Stand 2012) sowie dem durch Horst Gädtke begründeten, von Czepuk, Johlen, Plietz und Wenzel weitergeführten Großkommentar (2000 Seiten, zuletzt 12. Aufl. 2011) - liefert der neue Schönenbroicher/Kamp gleichsam ein integriertes Zwischenmodell, das - durch die Zusammenführung juristischer und technischer Expertise und nicht zuletzt auf Grund des handlichen Formats - den Bedürfnissen eines Großteils der mit Fragen des Bauordnungsrechts befassten Berufsgruppen genügen dürfte. Hoffentlich setzt sich der durch diesen Kommentar bestätigte Neuaufbruch zu einer wissenschaftlichen anspruchsvollen Darstellung des Landesrechts weiter fort. Wie wäre es als Nächstes mit einem neuen Kommentar zum Polizeigesetz NRW oder zum Landeswassergesetz?"
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, in: DVBI 08/2013, zur 1. Auflage 2012