Sachverständigengutachten, die dem Richter bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit helfen sollen, sind oft von unzureichender Qualität. Bemühungen zur Verbesserung Setzten bislang vorwiegend bei den Sachverständigen an, blieben in der Praxis aber ohne wesentlichen Erfolg. Was sind die Gründe dafür? Welchen Anteil hat die Justiz selbst daran? Erfüllt sie ihre Aufgaben entsprechend der Strafprozessordnung? Welche Maßnahmen kann die Justiz ergreifen, um die Qualität der Gutachten und der Entscheidungen zu verbessern?
Dr. jur. Kathleen Schnoor ist Rechtsanwältin und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an zahlreichen wissenschaftlichen Studien aus dem Bereich Recht und Psychiatrie bzw. Psychologie beteiligt, zunächst an der Klinik für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums RoStock, später an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Ihre Forschungsschwerpunkte sind psychiatrische und psychologische Gutachten im Strafprozess, Unterbringung im Maßregelvollzug sowie Kinder- und Opferschutz.