Arbeitskampf, Streik, Ausstand - verschiedene Worte für das zentrale Druckmittel der Gewerkschaften in Tarifverhandlungen. Es basiert auf Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte gibt es nicht. Insofern war und ist es die Aufgabe der Arbeitsgerichte, das Arbeitskampfrecht zu entwickeln. Dabei müsste eigentlich der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen der Grundrechtsausübung treffen.
Die besondere Gemengelage der Interessen spitzt sich kurz vor der Arbeitsniederlegung zeitlich zu, zumal es keine Ankündigungsfristen gibt. Ein "normales" Hauptsacheverfahren wäre mangels aufschiebender Wirkung nur noch Vergangenheitsbewältigung. Im verfassungsrechtlich gewährleisteten Eilrechtschutz stehen die Arbeitsgerichte jedoch vor Problemen: Wichtige Rechtsgüter müssten auf unsicherer Rechtsgrundlage innerhalb kurzer Zeit gegeneinander in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Dabei wird in der Regel eine Seite den Vorrang bekommen müssen, weil es kaum sinnvolle Teillösungen beim Streik gibt.
Die vorliegende Arbeit soll die prozessualen Hintergründe dazu näher beleuchten. Die Nachteile des Status Quo werden dabei deutlich. Gleichzeitig fördern die illustrierten Verbesserungsansätze neue und zumeist noch schwerwiegendere Probleme des Eilverfahrens zutage.
Thesis
Dissertationsschrift
2019
Bucerius Law School
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-8325-4895-7 (9783832548957)
Schweitzer Klassifikation