Durch eine Markenparodie macht sich der Parodist gleich einem Parasiten unbefugt den Aufmerksamkeits- und Werbeeffekt der fremden Marke zu Nutze, sei es zur Kommunikation seiner Kritik bzw. seines Kunstwerkes oder als Kaufanreiz für sein Produkt. Zugleich verletzt er das aufwändig kreierte Image der Marke. Diese Arbeit untersucht, inwieweit der Markeninhaber (marken-)rechtlich gegen die Parodie seiner Marke vorgehen kann. Der sich dynamisch entwickelnde Meinungsstand zur Interpretation des markenrechtlichen Benutzungsbegriffs wird mit Blickwinkel auf die atypische Benutzungsform der Markenparodie analysiert. Außerdem werden Kriterien zur Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen entwickelt. Diese liegen im Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit auf Seiten des Parodisten und dem Schutz unternehmerischer Leistung, geistigen Eigentums und des Persönlichkeitsrechts auf Seiten des Markeninhabers.
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 17 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-60348-2 (9783631603482)
Schweitzer Klassifikation
Bernadette Schneider, geboren 1979 in Freiburg im Breisgau, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von Heidelberg, Lausanne, Bonn und Münster. Nach dem Referendariat in Düsseldorf und San Francisco und der Promotion in Köln mit promotionsbegleitender Tätigkeit als Rechtsanwältin in Düsseldorf arbeitet sie nunmehr als Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung eines Unternehmens in München.
Inhalt: Analyse von Rechtsprechung und Literatur zur Markenparodie - Der markenrechtliche Benutzungsbegriff in Rechtsprechung und Literatur - Markenparodie als markenrechtliche Verletzungshandlung - Grundrechtsabwägung - Kunst- und Meinungsfreiheit auf Seiten des Parodisten sowie Eigentums- und Persönlichkeitsrecht auf Seiten des Markeninhabers - Wettbewerbsrechtliche Ansprüche - Bürgerlich-rechtliche Ansprüche.