AUF WELCHE GESETZLICHE RENTE HABEN SIE ANSPRUCH?- Die Regelaltersrente- Altersrente für langjährig Versicherte- Sonderregelungen für Frauen bei der Altersrente- Altersrente bei Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit- Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit- Witwen- oder WitwerrenteWIE KOMMEN SIE ZU IHRER RENTE?- Klären Sie rechtzeitig Ihr Konto- So beantragen Sie Ihre Rente- Das Antragsverfahren bei der ErwerbsminderungsrenteIHRE FINANZIELLE SITUATION ALS RENTNER- Diese Hinzuverdienstgrenzen müssen Sie beachten- Grundsicherung und Wohngeld- Alterseinkünfte und SteuernDIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG- Wie sind Rentner krankenversichert?- Die Höhe Ihres Beitrags und wann Sie einen Zuschuss erhalten- Zuzahlungen und wann Sie davon befreit werden- Steht Ihnen häusliche Krankenpflege zu?- Wie sind Sie im Ausland krankenversichert?DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG- Was ist zu veranlassen, wenn ein Pflegefall eintritt?- Wer ist pflegebedürftig?- Welche Pflegestufen gibt es?- Leistungen der PflegeversicherungStichwortverzeichnis
Jeder Versicherte hat so etwas wie ein "Konto" bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem die Höhe der eingezahlten Beträge, die Versicherungszeiten usw. festgehalten sind.Aber nur diejenigen Zeiten, die gemeldet wurden, z. B. von einem Auftraggeber oder etwa bei Studium und Kindererziehungszeiten vom Versicherten selbst, zählen auch als Beitragszeiten. Dieses Konto entscheidet über die Höhe der Rente bei allen Rentenarten.IHR RENTENKONTO: SO ERRECHNET SICH DIE RENTENHÖHEAnders als bei der Berechnung der Beamtenpensionen, zählen bei der späteren Rente alle rentenrechtlichen Zeiten - vom Beginn des Berufslebens bis zum letzten Arbeitstag vor dem Rentenbeginn. So wirkt sich bei der späteren Rente jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen aus. Haben Sie viele Jahre Ihres Lebens Teilzeit gearbeitet und weniger dabei verdient, so fällt die spätere Altersrente niedriger aus als bei demjenigen, der das ganze Leben lang Vollzeit beschäftigt gewesen ist. Darüber hinaus beeinflussen auch Gesetzesänderungen die Rentenhöhe. Da in der Vergangenheit wesentlich längere Ausbildungszeiten, etwa Schul und Hochschulausbildungen, berücksichtigt wurden, führte dies zu höheren Renten, als sie heute gewährt werden. Der Gesetzgeber hat beispielsweise in den letzten Jahren die Anrechnung von Ausbildungszeiten sehr stark begrenzt.DIE KONTENKLÄRUNGJeder Versicherte kann, egal wie alt er ist, eine Kontenklärung beantragen. Diese erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung mit Antragsvordrucken, die Sie anfordern können. Die Formulare erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mit einem Versicherungsverlauf. Alle Versicherten, die bereits das 43. Lebensjahr vollendet haben, werden alle sechs Jahre von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert, Ihr Versicherungskonto zu klären.SO FÜLLEN SIE LÜCKEN AUFJe eher Sie sich mit der Klärung Ihres Versicherungskontos beschäftigten, desto mehr Chancen haben Sie, Unterlagen, die etwa noch von Arbeitgebern oder Schulen fehlen, zu bekommen. Seit 1.1.1973 werden die meisten Zeiten an den Rentenversicherungsträger maschinell übermittelt. Es kommt aber immer wieder vor, dass es im geführten Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung noch Lücken gibt. Weist Ihr Versicherungskonto noch fehlende Zeiten auf, so sollten Sie sich sputen, diese schnellstmöglich ausfindig zu machen und versuchen, sie aufzufüllen. Manchmal habenVersicherte nach Vollendung des 17. Lebensjahres noch eine Schule oder Universität besucht. Der Besuch von Schulen nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann unter bestimmten Umständen als Anrechnungszeit bei der späteren Rente berücksichtigt werden.DIE VERWALTUNGEN VON SCHULEN UND UNIVERSITÄTEN SIND NICHT VERPFLICHTET, UNTERLAGEN ÜBER VIELE JAHRZEHNTE AUFZUHEBEN. SIE SOLLTEN SICH BEI LÜCKEN IM RENTENKONTO IN JEDEM FALL BEEILEN!Bei Frauen und Männern, die Kinder erzogen haben, fehlen sehr oft noch die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten. Reichen Sie schleunigst die Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunden Ihres Kindes oder Ihrer Kinder nach. Erst dann werden die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im Versicherungskonto gespeichert.WENN BEITRAGSZEITEN FEHLENViele Arbeitnehmer haben in ihrem Berufsleben öfter den Arbeitgeber und die Krankenkasse gewechselt. Da kann es vorkommen, dass eine Abmeldung, die bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber durchzuführen war, nicht oder an die falsche gesetzliche Krankenkasse gemeldet wurde. Trotz EDV-Unterstützung gehen mitunter Daten bei der Übermittlung in das Versicherungskonto verloren. Sehr kurz sind auch die Aufbewahrungsfristen von Lohn- und Beitragsunterlagen in Betrieben. So dürfen die Lohn und Beitragsunterlagen schon bald nach den Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und der Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die zuständigen Finanzämter vernichtet werden.Zunächst sollten Sie den Bescheid über den Versicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, gründlich prüfen.