Vorwort
Kap 1 Was kann sein, wenn das Finanzamt klingelt?
Kap 2 Außenprüfung/Betriebsprüfung
2.1 Wer bestimmt, wann welcher Unternehmer geprüft wird?
2.2 Wer prüft
2.3 Aktenbeschaffung
2.4 Ankündigung der Prüfung
2.5 Prüfungszeitraum
2.6 Prüfungsvorbereitung durch den Geprüften
2.7 Prüfbeginn vereinbaren
2.8 Die Prüfungsunterlagen
2.9 Checkliste für die Betriebsprüfung
2.10 Die Wahl des Prüfungsorts
2.11 Der Prüfungsbeginn
2.12 Rechtsgrundlage der Prüfung
2.13 Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG
2.14 Vorgangsweise bei der Prüfung
2.15 Wie viele Personen prüfen?
2.16 Betreuung des Prüfers
2.17 Rechte des Geprüften
2.18 Betriebsbesichtigung
2.19 Heikle Themen in der Prüfungspraxis
2.19.1 Grundaufzeichnung
2.19.2 Elektronische Daten
2.19.3 Kassenrichtlinie
2.19.4 Aufzeichnungspflichten und Registrierkassen
2.19.5 Betriebsausgaben, Privatanteile
2.19.6 Vergleiche
2.19.7 Verprobung von Stundensätzen
2.19.8 Mengenrechnungen
2.19.9 Betriebsvergleiche
2.19.10 Vermögensrechnung
2.19.11 Instandhaltungsaufwand/Anlagenabschreibung
2.19.12 Pkw
2.19.13 Spenden, Repräsentation
2.19.14 Reisekosten
2.19.15 Angestellte Ehegattin und Verwandte
2.19.16 Verdeckte Gewinnausschüttungen
2.19.17 Auslandsbeziehungen
2.19.18 Schätzung durch die Finanzverwaltung
2.20 Akteinsicht
2.21 Abschluss der Betriebsprüfung
2.21.1 Vorbesprechung, Schlussbesprechung
2.21.2 Erlassung neuer Bescheide, Bericht
Kap 3 Liquiditätsprüfung
Kap 4 Umsatzsteuersonderprüfung
Kap 5 Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA)
5.1 Allgemeines
5.2 Besonderheiten der GPLA
5.2.1 Prüfungsdichte
5.2.2 Prüfungsökonomie
5.2.3 Welcher Prüfer prüft?
5.2.4 Selbstanzeige bei GPLA
5.2.5 Was wird konkret geprüft?
5.2.6. Lohn- und Sozialdumping
5.2.7 Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren
5.3 Häufige Prüfungsfeststellungen
Kap 6 Kommunalsteuer
Kap 7 Erhebungen
Kap 8 Nachschau
8.1 Allgemeines
8.2 Anmeldung/Abschluss
8.3 Umsatzsteuernachschau
Kap 9 Kettenprüfung
Kap 10 Fair Play - erstes Unternehmerjahr
Kap 11 Standardisierte Kurzprüfungen
Kap 12 Übersicht Rechtsmittel
12.1 Ordentliches Rechtsmittel - Beschwerde
12.1.1 Form der Beschwerde
12.1.2 Aussetzung der Einhebung des strittigen Betrages
12.1.3 Entscheidung über die Beschwerde
12.2 Rechtsmittel und Verfahrensübersicht nach GPLA Prüfung - Form der Berufung
12.3 Außerordentliche Rechtsmittel
Kap 13 Kurzinfo Finanzstrafrecht
13.1 Praxisbeispiele
13.2 Begriffsdefinitionen
13.3 Ablauf Finanzstrafverfahren
13.4 Exkurs: Verbandsverantwortlichkeit
13.5 Strafbefreiender Verkürzungszuschlag
13.6 Abgabenbetrug
Kap 14 Finanzpolizei
14.1 Allgemeines
14.2 Kontrolle illegaler Arbeitnehmer- beschäftigung
14.2.1 Erforderliche Unterlagen und Aufzeichnungen des Arbeitgebers
14.2.2 Pflichten des Arbeitnehmers
14.2.3 Checkliste für Kontrolle Finanzpolizei
Kap 15 Zahlen, Daten und Fakten zu den Außenprüfungen
Kap 2 Außenprüfung/Betriebsprüfung
2.1 Wer bestimmt, wann welcher Unternehmer geprüft wird?
Im Regelfall erfolgt die Auswahl von zu prüfenden Unternehmen seitens der Finanz nach folgenden Gesichtspunkten:
- Zeitauswahl: Wurde ein Unternehmen bereits seit längerer Zeit nicht mehr geprüft, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
- Gruppenauswahl: Die Auswahl wird einem Zu-fallsgenerator überlassen (ähnlich den Lotterien).
- Einzelauswahl: Die Auswahl erfolgt aufgrund individueller Entscheidungen, etwa durch Anzeigen, Ungereimtheiten bei den Unterlagen oder ungenauen Erklärungen.
Es zeigt sich daher, dass es in keiner Weise ersichtlich ist, wann mit einer Betriebsprüfung zu rechnen ist. Aus eigener Erfahrung ist zu sagen, dass es Unternehmer gibt, die bereits seit mehr als zehn Jahren nicht geprüft wurden, während es andere Betriebe gibt, die fast eine lückenlose Prüfung erfahren.
Weiters sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass durch die immer tiefere Detaillierung der in den Steuererklärungen anzugebenden Daten der Steuerpflichtige für die Finanzverwaltung immer transparenter wird. Somit stehen dieser nicht nur jährliche Detaildaten zur Verfügung, darüber hinaus werden diese durch die elektronische Übermittlung direkt in das System der Finanzverwaltung eingespielt.
Dadurch fällt es sehr leicht, diverseste Auswertungen (Vorjahresvergleiche, Branchenvergleiche) zu erstellen und bei Abweichungen unmittelbar zu reagieren. Somit ist aus unserer Sicht in Hinkunft mit deutlich zielgerichteteren Prüfungen zu rechnen.
Die Prüfungen werden zum Jahresende im Rahmen eines Jahresprüfungsplanes, der im Endeffekt eine Liste aller zu prüfenden Unternehmen des folgenden Jahres enthält, erstellt. Dieser Jahresplan wird auf die vorhandenen Gruppen- bzw Teamleiter heruntergebrochen und von diesen wiederum an die ihm zugeordneten Prüfer weitergeleitet.
Derart erhält jeder Prüfer vorab einen Jahresplan an durchzuführenden Prüfungen. In welcher Reihenfolge er diese Prüfungen durchführt, dh wann er beim
Unternehmer klingelt, bleibt im Großen und Ganzen dem Prüfer überlassen.
2.2 Wer prüft
Es gibt eine Amts- und eine Großbetriebsprüfung, die sich im Wesentlichen so abgrenzen: Zuständigkeit der Großbetriebsprüfung (eigene Abteilung) ab einem Umsatz von mehr als ? 9,78 Mio. In den übrigen Fällen kommt die sogenannte Amtsbetriebsprüfung des örtlich zuständigen Finanzamtes, die wir im Folgenden näher beleuchten wollen.
2.3 Aktenbeschaffung
Zuerst beschafft sich der Prüfer den Steuerakt des Steuerpflichtigen, der unter anderem folgenden Inhalt hat: Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Vollmachten, Fragebögen anlässlich des Neubeginns, Gesellschaftsverträge, Identitätsnachweise, Firmenbuchauszüge, Unterschriftsprobenblätter, Schriftverkehr, Kontrollmitteilungen.
Seine (Vorab-)Informationen bezieht der Prüfer hauptsächlich aus dem Akteninhalt und den Vorberichten (Prüfungsberichte früherer Prüfungen), die auch zur Festlegung der konkreten Prüfungsfelder dienen.
Er kann sich natürlich auch des (allenfalls vorhandenen) Kontrollmaterials bedienen: Kontrollmitteilungen (meist aus anderen Prüfungen), Auskünfte von Staatsbürgern (es besteht eine Auskunftsverpflichtung), Beistandspflicht anderer Behörden, Mehrwertsteueraustauschsystem (MIAS).
Immer wichtiger wird auch die Informationsquelle des Internets und hier natürlich die Homepage des zu prüfenden Unternehmens.