Markenrechte gewähren dem Inhaber eine markierungsspezifische Kommunikationshoheit über ein Zeichen, die in einem Spannungsfeld zu den Interessen der Wettbewerber steht.
Vor diesem Hintergrund benennt die Arbeit die empirischen Grundlagen der Schutzfähigkeit von Marken. Dies sind die tatsächlichen Umstände, die Ämter und Gerichte berücksichtigen müssen bei der Entscheidung, ob an einem Zeichen ein Markenrecht gewährt wird. Dabei stützt sich die Arbeit vor allem auf sprachwissenschaftliche Untersuchungen zu der Frage, wie ein Zeichen zur Marke wird.
Hierzu geht die bislang ganz allgemeine Ansicht davon aus, dass Marken von Haus aus als solche verstanden werden. Die vorliegende Arbeit zeigt erstmals, dass dieses Verständnis ein markenrechtliches Konstrukt ist, das der Realität von Zeichen und Marken nicht gerecht wird. Denn die Referenz einer Marke, also das von ihr bezeichnete Objekt, wird nicht von Haus aus erkannt, sondern im Rahmen eines onomastischen Taufaktes definiert; dieser Akt wiederum wird dem Markt kommuniziert.
Hierauf aufbauend formuliert der Autor eine markenrechtliche Funktionenlehre sowie ein grundlegendes und konsistentes Verständnis der Rechtsbegriffe der §§ 3 und 8 MarkenG, vom Zeichenbegriff über die grafische Darstellbarkeit bis zur Verkehrsdurchsetzung. Dabei stellt die stets auch praxisnahe Arbeit dar, auf welche Umstände die nationale und internationale Rechtsprechung derzeit abstellt.
Einerseits erkennt der Autor in der bisherigen Rechtsprechung eine unnötig kritische Haltung gegenüber innovativen Markenstrategien. Andererseits schließt der Autor Lücken im Hinblick auf einige wichtige Freihalteinteressen der Wettbewerber, welche die Rechtsprechung derzeit lässt. Das Werk bietet dem Leser einen völlig neuartigen Zugang zum Markenrecht und bringt die einschlägigen Diskussionen entscheidend voran.