Die Zielsetzung dieser Arbeit ist, eine umfassende Analyse des Insolvenzantragsgrundes der Überschuldung gemäß § 19 InsO zum präventiven Gläubigerschutz im Allgemeinen und zu den daraus entstehenden Anforderungen an die Tatbestände Fortbestehensprognose und Überschuldungsstatus im Speziellen vorzulegen. Es wird ein Konzept der rechtlichen Überschuldung aufgezeigt, das sowohl ökonomisch legitimiert als auch justitiabel ist. Dabei nimmt die Untersuchung der Anforderungen der Fortbestehensprognose eine zentrale Rolle ein.
Der Insolvenzantragsgrund der Überschuldung gewährleistet den präventiven Gläubigerschutz aber nur, wenn er in Zusammenhang mit dem Handelsrecht und speziell mit der Jahresabschlussprüfung geprüft wird. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit, zu zeigen, dass die Prüfung der rechtlichen Überschuldung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zur Feststellung der Going-Concern-Annahme (§ 252 HGB) durchgeführt werden sollte. Auf Basis des IdW PS 270 wurde dazu das Konzept der abgestuften Verpflichtung entwickelt, das den Prüfungsumfang mit dem Krisenstadium während der Jahresabschlussprüfung erhöht.
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Universität Münster (Westfalen)
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Illustrationen
19
10 s/w Tabellen, 19 s/w Abbildungen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-555-9 (9783899365559)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Eva Scheffczyk, geboren 1975. Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Regensburg und an der School of Economics and Commercial Law in Göteborg. Nach ihrem Abschluss als Diplom-Kauffrau arbeitete sie vier Jahre als Unternehmensberaterin im Bereich Corporate Finance bei der Unternehmensberatung der Deloitte GmbH. Der Schwerpunkt ihrer dortigen Tätigkeit war die Restrukturierung von Unternehmen, die sich kurz vor der Insolvenz befanden. In dieser Zeit erstellte sie die vorliegende Dissertation an der Universität Münster. Gegenwärtig ist die Autorin als Revisor bei der Vodafone D2 GmbH beschäftigt. Die Promotion zum Dr. rer. pol. erfolgte im Dezember 2006.