Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Universität Jena
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Fadenheftung
Gewebe-Einband
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18206-0 (9783428182060)
Schweitzer Klassifikation
Following his studies of law at the university of Heidelberg, Simon Schaz completed his legal clerkship also in Heidelberg. After passing the Second State Examination in 2013, he initially worked as a lawyer for a major tax law firm in Frankfurt a.M., specializing in the field of corporate succession. During this time he successfully passed the tax advisor examination. Since 2019 he has worked as a judge at the Hessian Court of Finance. After receiving his doctorate in economics from the University of Halle-Wittenberg in 2018, he has submitted a dissertation in law to the University of Jena in 2020.
1. Einleitung und Gang der Untersuchung
2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These
3. Grammatische Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
4. Historische Auslegung und Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte
5. Systematische Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK
6. Resümee
Literatur- und Sachverzeichnis