Der Grundsatz der Beschrnkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grunds?tze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtm??ig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschlie?en. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterst?tzungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht f?r eigene, sondern f?r fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, f?r grunds?tzlich zul?ssig erkl?rt.
Die Arbeit untersucht zun?chst den Geltungsgrund f?r den Grundsatz der Beschr?nkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschlie?end werden die Urteile des BAG zu Unterst?tzungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpl?ne dargestellt und gepr?ft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Ber?cksichtigung europarechtlicher Einfl?sse heute noch g?ltig ist.
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Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
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Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.3 cm
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ISBN-13
978-3-8487-1016-4 (9783848710164)
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