Sowohl auf privat- wie auch auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene kann es in dem Dreiecksverhältnis zwischen Schädiger, Geschädigtem und Versicherer zu Regressstreitigkeiten kommen, wenn der Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger und der Leistungsanspruch gegen den Versicherer divergieren. Zielsetzung dieser Arbeit war es, für die Problematik im Innenverhältnis zwischen Geschädigtem und Versicherer einen mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang stehenden Lösungsweg aufzuzeigen. Für die denkbaren Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber in § 116 Abs. 1 - 5 SGB X eine, von kleineren Ungenauigkeiten abgesehen, eindeutige Regelung getroffen. Gleiches kann nicht vom Wortlaut des § 86 Abs. 1 VVG behauptet werden. Hier wäre eine Neufassung der Norm erforderlich, um den gesetzgeberischen Willen überzeugend umzusetzen.
Thesis
Dissertationsschrift
2011
Tübingen
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-60758-9 (9783631607589)
Schweitzer Klassifikation
Olivia Sarholz, 2000-2005 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen; 2005 Erstes juristisches Staatsexamen; 2001-2003 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen; 2005-2007 Juristischer Vorbereitungsdienst in Stuttgart; 2007 Zweites juristisches Staatsexamen; 2007-2011 Wissenschaftliche Angestellte an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen; 2011 Promotion zum Dr. jur.
Inhalt: Das Quotenvorrecht in § 86 Abs. 1VVG - Absolute Theorie - Relative Theorie - Differenztheorie - Kritische Auseinandersetzung mit den Theorien - Vorschlag zur Neufassung des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG - Das Quotenvorrecht in § 116 SGB X - Vergleich von § 86 Abs. 1VVG und § 116 SGB X.