Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird maßgeblich durch gubernative und administrative Strukturen geprägt. Eine parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen nur fragmentarisch vorgesehen und erfolgt, wenn überhaupt, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und der allgemeinen parlamentsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweist sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit - aufgrund einer Grundrechts- und Menschenrechtsrelevanz, der Bedeutung des Themas für das Zusammenleben der Menschen und einer Staatszielbestimmung der »Internationalen (Entwicklungs-)Zusammenarbeit« - aber als »wesentlich«, sodass ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt festgestellt und eine intensivere Beschäftigung des Parlamentes mit der Materie gefordert werden muss. Als zentrale Verbesserungsmöglichkeit bietet sich die Verabschiedung eines Gesetzes zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit an.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Universität Hannover
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18309-8 (9783428183098)
Schweitzer Klassifikation
Patrick Sachsenmaier studied Law (state examination) and Economic Law (LL.M. oec.) at the Martin-Luther-University Halle-Wittenberg and at the Institut d'études politiques (Sciences Po) de Paris. Supervised by Professor Dr Hermann Butzer, judge at the Constitutional Court of Lower Saxony, Patrick Sachsenmaier finished his doctorate at the faculty of Law at the Leibniz University Hanover in 2020. He completed his German Legal Clerkship at the District Court of Erfurt. Meanwhile he works in the judiciary in Thuringia.
1. Einleitung
Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung - Abgrenzung zu bereits erschienenen Arbeiten
2. Die fragmentarische Beteiligung des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Hinführung zum Thema - Die »Gesetzlosigkeit« der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Beteiligungsmöglichkeiten des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Notwendigkeit eines »Gesamtkonzeptes Entwicklung«
3. Die Pflicht des Parlaments zur Mitwirkung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Die Bedeutung des Parlamentsvorbehaltes - Die Herleitung des Parlamentsvorbehaltes für die Entwicklungszusammenarbeit - Die Bewertung der parlamentarischen Beteiligung an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die unzureichende parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
4. Instrumente zur Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung in der Entwicklungszusammenarbeit
Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit - Die mögliche parlamentarische Beteiligung an der laufenden Entwicklungszusammenarbeit - Die Einrichtung des Amtes eines Entwicklungsbeauftragten
5. Fazit
Literaturverzeichnis, Internetquellen, Personen- und Sachregister