Das ursprüngliche BGB war vom Leitbild des mündigen Bürgers geprägt, der eigenverantwortliche Entscheidungen trifft und deren Konsequenzen trägt. Die Abhandlung zeigt unter anderem am Beispiel des Verbraucherprivatrechts und des Wohnraummietrechts, wie jahrzehntelange rechtspolitisch motivierte Einflussnahme diese Mündigkeitsvermutung sukzessive relativiert hat. Das zeitgenössische Privatrecht basiert auf der Annahme eines schutzbedürftigen und als Verbraucher, Mieter oder Arbeitnehmer strukturell unterlegenen Bürgers. An die Stelle von dispositivem Gesetzesrecht sind zunehmend unabdingbare und durch Umgehungsverbote flankierte zwingende Inhaltsvorgaben getreten. Diese Abkehr vom Leitbild des mündigen Bürgers gerät nicht nur in Konflikt mit der politischen Projektion eines souveränen und autonomen Wahlbürgers, sondern begegnet auch gravierenden verfassungsrechtlichen und ökonomischen Bedenken.
Rezensionen / Stimmen
»Alles in allem verdient Rüpings Blick auf das Grundsätzliche der Privatrechtsordnung hohe Anerkennung. Das zum Bürgerlichen Recht auch Bürger gehören, die im Prinzip frei und selbstverantwortlich Entscheidungen treffen, für deren Folgen sie dann auch geradestehen, ist im Verlaufe der letzten zwei oder drei Jahrzehnte zunehmend in Vergessenheit geraten. Dass Rüping daran mit dem Begriff des >mündigen Bürgers< erinnert, ist verdienstvoll und wird hoffentlich die privatrechtstheoretische Debatte neu befruchten.« Jürgen Basedow, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationale Privatrecht, Band 82, Heft 3/2018 »Rüpings Werk ist ein klug durchdachtes Plädoyer für Privatautonomie und Bürgermündigkeit.« Jochen Zenthöfer, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite 16 vom 16.Oktober 2017, Nr. 240
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2016
HU Berlin
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15150-9 (9783428151509)
Schweitzer Klassifikation
Nach dem Studium in Freiburg, Genf und Berlin absolvierte Matthias Rüping 2012 die Erste Juristische Prüfung. Zwischen 2010 und 2013 arbeitete er im Deutschen Bundestag, zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. 2016 erfolgte die von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit mit einem Stipendium geförderte Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Referendariat u.a. in der außen- und sicherheitspolitischen Abteilung des Bundeskanzleramts legte er 2017 die Zweite Juristische Prüfung ab. Seit April 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei BMH Bräutigam & Partner in Berlin tätig.
Einleitung1. Teil: Das Leitbild des mündigen Bürgers und sein Stellenwert im deutschen PrivatrechtLeitbilder im Recht - Privatautonomie und Mündigkeit: Begriffe und Bezüge - Das Leitbild des mündigen Bürgers im ursprünglichen Bürgerlichen Gesetzbuch - Das Leitbild des mündigen Bürgers im heutigen Privatrecht - Zusammenfassung2. Teil: Normative Grundlagen des Leitbildes vom mündigen Bürger: Verfassungsrecht, Ökonomie, RechtspolitikVerfassungsrechtliche Vorgaben: Das »Menschenbild des Grundgesetzes« - Ökonomische Analyse: Mündigkeit und Marktversagen - Rechtspolitische Implikationen: Der mündige Bürger als Postulat - Ergebnis: Die Bedeutung der Mündigkeitsvermutung aus verfassungsrechtlicher, ökonomischer und rechtspolitischer Perspektive - ZusammenfassungSchluss: Die Rückkehr des mündigen Bürgers?Öffentliche Subventionen als Alternative zu privatrechtlichen Inhaltsverboten - Regulierung mit Augenmaß: Wahl des »mildesten« Mittels - ErgebnisLiteratur- und Sachverzeichnis