Die demographische Entwicklung der Gesellschaft hat Betriebsrenten in Deutschland zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung im Alter werden lassen. Arbeitgeber, die Versorgungszusagen erteilen, müssen frühzeitig erkennen können, unter welchen Bedingungen sie kürzend in diese Zusagen eingreifen können. Diese Arbeit analysiert die Möglichkeiten, bei wirtschaftlicher Schlechtlage in den Besitzstand der so genannten zeitanteilig erdienten dienstzeitunabhängigen Dynamik einzugreifen. Die Rechtsprechung des BAG zu einem dafür erforderlichen triftigen Grund wird umfassend analysiert. Anschließend wird der triftige Grund als eigenständige Eingriffsstufe bestimmt. Abschließend bietet die Arbeit Ansätze zur Entwicklung eines Modells zur Berechnung dieser Eingriffsgrenze an.
Rezensionen / Stimmen
«...eine bewundernswert umfassende Darstellung der arbeitsrechtlichen Schwerpunkte der betrieblichen Altersversorgung im Allgemeinen und des § 16 BetrAVG im Besonderen. Auch deshalb ist sie lesenswert.» (Kurt Kemper, Recht der Arbeit)
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-54111-1 (9783631541111)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Nicolas Rößler wurde 1973 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz (1992-1998) und arbeitete als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Unternehmensberatung in Wiesbaden. Nach dem Referendariat (1998-2000) arbeitete er bis 2002 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international führenden Sozietät in Frankfurt am Main. Von 2000 bis 2001 absolvierte der Autor ein LL.M. Programm an der US-amerikanischen University of Notre Dame. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt bei einer US-amerikanischen Sozietät in Frankfurt am Main im Bereich Employment/Pensions/Benefits tätig.
Aus dem Inhalt: Recht der betrieblichen Altersversorgung - Anpassungsentscheidung gemäß § 16 BetrAVG - Rechtliche Möglichkeiten zur Einschränkung von Versorgungszusagen - Besitzstandsschutzrechtsprechung des BAG - Drei-Stufen-Modell - Triftiger Grund als eigenständige Eingriffsstufe - Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Berechnungsmodell.