Rezensionen / Stimmen
"[...] Nach wie vor gilt deshalb, dass der vorliegende Kommentar den Bedarf des Praktikers nach gezielter und prägnanter Unterrichtung über Gesetzgebung, Literatur und vor allem der aktuellen Rechtsprechung in vorbildlicher Weise nachkommt."
Dr. Herbert Palmberger, M.C.J., Partner, in: VersicherungsPraxis 6/19, zur 6. Auflage 2019
"(...) Ein Praktikerkommentar, der sich für den schnellen Überblick eignet und die erforderlichen Hinweise für weitergehende Recherchen gibt."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Sebastian Leppla, Kaiserslautern, in: http://dierezensenten.blogspot.com 27.06.2019, zur 6. Auflage 2019
"(...) Als Kommentar aus der sog. Reihe der 'Gelben Erläuterungsbücher' zeichnet er sich durch große Praxisnähe und hohe Benutzerfreundlichkeit aus. Wie schon bei den Vorauflagen ist derjenige, der sich schnell, gezielt und fachlich anspruchsvoll informieren will, mit diesem topaktuellen Werk gut beraten."
in: Betriebliche Altersversorgung 4/19, zur 6. Auflage 2019
"(...) Der 'Langheid/Rixecker', vormals 'Römer/Langheid', zeichnet sich wie alle Kommentare aus der Reihe der 'Gelben Erläuterungsbücher' durch Praxisnähe und Benutzerfreundlichkeit aus. Der Kommentar behandelt alle wesentlichen Punkte prägnant und die aktuellen Rechtsfragen besonders ausführlich. Das Werk orientiert sich vorwiegend an der obergerichtlichen Rechtsprechung. Alle einschlägigen Entscheidungen de BGH sind eingearbeitet."
in: HDN/HDNA/VVE Journal 5-6/19, zur 6. Auflage 2019
"(...) Seit Jahrzehnten ist der in der 'Gelben Reihe' des Beck-Verlags erscheinende 'Langheid/Rixecker' - vormals 'Römer/Langheid' - aus dem Handapparat des Praktikers, der sich mit Fragen des Versicherungsvertragsrechts zu befassen hat, nicht wegzudenken. Er vermittelt kompakt, verständlich und aktuell die wesentlichen Informationen zu WG, EGWG und WG-InfoV und verschafft dem Nutzer damit einen profunden ersten Überblick über die zahlreichen praxisrelevanten Streifragen des Versicherungsvertragsrechts, ohne sich in Details zu verlieren. (...) Auch der neue 'Langheid/Rixecker' gehört weiterhin zum unverzichtbaren Handwerkszeug des im Versicherungsrecht tätigen Juristen, gleich ob Einsteiger oder Experte."
Richter am OLG Sascha Piontek, Hamm, in: NJW 15/19, zur 6. Auflage 2019
"(...) Eines der ganz großen, das gesamte Privatversicherungsrecht stark beeinflussenden Prinzipien ist nicht Gegenstand des VVG, sondern im BGB verankert. Es handelt sich um das Transparenzgebot, das ursprünglich vom BGH entwickelt und später über die europäische Missbrauchsrichtlinie in das BGB (§307 Abs. 1 Satz 2) transferiert wurde. Das Transparenzgebot hat eine außerordentlich starke und rechtsgestaltende Wirkung, wie etwa die Rechtsprechung des IV. Senats, aber auch die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken in den letzten Jahren immer wieder und immer stärker deutlich gemacht hat. Die Frage an die Autoren des vorliegenden Kommentars lautet, ob es nicht sinnvoll wäre, dieses das Privatversicherungsrecht überwölbende Grundprinzip einmal eigenständig, etwa aus der Perspektive des §307 Abs. 1 Satz 2 BGB, darzustellen und zu entwickeln. Eine solche Grundlegung könnte für die Praxis der Produktgestalter in den Versicherungsunternehmen außerordentlich hilfreich sein. (...) Hiervon einmal abgesehen ist der vorliegende "Langheid/ Rixecker" im besten Sinne unverzichtbar für jeden, der sich - aus welchen Gründen auch immer - mit dem Privatversicherungsrecht beschäftigt."
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin, in: VuR 04/2017, zur 5. Auflage 2016
"Mit der 5. Auflage ist der "Römer/ Langheid" zum "Langheid/ Rixecker" geworden. Der fruhere BGH-Richter Prof. Wolfgang Römer hat den Stab der Verfasser dieses erfolgreichen Kommentars nach zwei Jahrzehnten an den OLG-Prasidenten Prof. Dr. Roland Rixecker weitergereicht und damit einen würdigen und kundigen Nachfolger gefunden. Rixecker war schon zuvor einer der Kommentatoren dieses Werks, und sein Tätigkeitsbereich hat sich nun beträchtlich ausgeweitet, soweit ihm nicht zwei neue Kommentatoren (Muschner und Gal) einen Teil seiner Aufgaben abgenommen haben.
Nicht nur die Zahl der Kommentatoren ist gestiegen, sondern wieder auch der Umfang des Kommentars, der aber nach wie vor ein Kommentar für die Praxis - wenn auch durchaus mit wissenschaftlichem Anspruch - sein dürfte. Geschuldet ist der gewachsene Umfang insbesondere der sich stets weiterentwickelnden Rechtsprechung angesichts des nach acht Jahren allerdings nicht mehr ganz so neuen WG. Das „neue" WG hat sich längst etabliert, während das lange parallel laufende „alte" WG immer weniger zur Anwendung kommt. Das macht sich auch in der Kommentierung bemerkbar. Dennoch wird nach wie vor zu einem erheblichen Teil auf die Rechtsprechung zum „alten" WG, die eben doch grundlegend war und bei der Neufassung des WG Pate stand, zurückgegriffen. Deutlich wird dies anhand der Kommentierung zu der Frage, ob ein Risikoausschluss oder eine (verhüllte) Obliegenheit vorliegt, desgleichen bei der Frage nach der Kürzung der Leistung nach der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers bei der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
Insgesamt gesehen haben wir einen WG-Kommentar vor uns, der dem Bedarf des Praktikers nach gezielter und prägnanter Unterrichtung über den Stand der Gesetzgebung und vor allem der Rechtsprechung in vorbildlicher Weise nachkommt."
Expertenstimme von Dr. Herbert Palmberger, M.C.J., Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, 04.08.2017, zur 5. Auflage 2016
"(...) Die Autoren kommentieren das neue VVG unter Berücksichtigung des noch relevanten alten Rechts. Bisherige Rechtsprechung und Literatur werden im Licht der neuen VVG-Vorschriften angewandt."
in: WM 28/2017, zur 5. Auflage 2016
"(...) ist der vorliegende "Langheid/ Rixecker" im besten Sinne unverzichtbar für jeden, der sich - aus welchen Gründen auch immer - mit dem Privatversicherungsrecht beschäftigt."
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin, in: VuR 04/2017, zur 5. Auflage 2016
"(...) Wer sich schnell, gezielt und fachlich anspruchsvoll informieren will, der ist mit diesem topaktuellen Werk gut beraten. Die 5. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen wie das Lebensversicherungsreformgesetz. Neu kommentiert wird zudem das Einführungsgesetz zum VVG."
in: Betriebliche Altersversorgung 02/2017, zur 5. Auflage 2016