Einzugsrecht des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Umfang des beschlagnahmten/abgetretenen Einkommens, Arbeitseinkommen im Sinne der §§ 850 ff. ZPO, Anderweitige Einnahmen, Unpfändbare Einkommensteile, Bedingt pfändbare Einkünfte, Beschränkung der Pfändbarkeit wiederkehrender Einkünfte, Unentgeltliche Arbeitsleistung, Lohnzahlung an Dritte, Einmalige Bezüge, Sozialleistungen, Versicherungsrenten, Überwiesene Bezüge, Pfändungsschutz nach § 765a ZPO; Lohnpfändung contra Einzugsrecht des Insolvenzverwalters/Treuhänders; Abtretung und Verpfändung contra Einzugsrecht des Insolvenzverwalters/Treuhänders; Aufrechnung contra Einzugsrecht des Insolvenzverwalters/Treuhänders.