Ein Beschluß des Bundessicherheitsrates von 1982 besagt, daß das Grundgesetz einen Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets verbiete; die Streitkräfte dürften nur eingesetzt werden, wenn die Bundesrepublik selbst angegriffen werde. Die Bundesregierung erklärte noch 1987: «Das Operationsgebiet unserer Streitkräfte ist durch das Grundgesetz und die herrschende Rechtsauffassung klar auf das Nato-Gebiet begrenzt.» Inzwischen beschäftigt die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr in Krisen- und Kriegsgebieten nicht mehr nur Bonner Spitzenpolitiker und Verteidigungsexperten. Der Ruf nach einer Neuinterpretation des Grundgesetzes wurde laut. Die politische Dimension der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr führt jedoch oft dazu, daß politische Interessenlagen mit verfassungsrechtlichen Vorgaben verwechselt werden. Deshalb müssen die verfassungs- und völkerrechtlichen Schranken für einen Außeneinsatz deutscher Streitkräfte aufgezeigt werden.
Rezensionen / Stimmen
«Riedel deals exhaustively with the problems, giving consideration to the relevant international law and constitutional literature. His findings are clear-cut and well argued and accord with the constitutional situation in the Federal Republic. ... Riedel's work can be recommended to all those who would like to see an up-to-date and exhaustive discussion of the problems surrounding the use of German armed forces in the international arena.» (Stefan Ulrich Pieper, Modern Law and Society)
«...eine verdienstvolle Studie, die umfassend die Literatur aufarbeitet und durch ein Stichwortverzeichnis zusätzlich gut erschlossen ist.» (Jörg Manfred Mössner, Die öffentliche Verwaltung)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-41802-4 (9783631418024)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: U.a. Grundsätzliche Schranken des nach außen wirkenden Einsatzes der Streitkräfte - Einsatz zur Verteidigung - Einsatz im Rahmen der Nato - Einsatz außerhalb des NATO-Gebiets - Einsatz im Rahmen von UN-Friedenstruppen - Sonstige Verwendungen im Ausland - Organkompetenz hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte.