Die Arbeit untersucht, inwieweit Regelungen in einem Unternehmenskaufvertrag geeignet sind Ansprüche der Arbeitnehmer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter zu begründen. Während sich dies dem Grunde nach für eine Vielzahl von Fällen, wie zum Beispiel dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, einer Standortgarantie und Ähnlichem als unproblematisch bejahen lässt, ergeben sich in Bezug auf tarifliche Zusicherungen bzw. Bezugnahmen zahlreiche und von der Literatur bisher kaum beachtete Probleme. Ausgehend davon wird unter anderem der Frage nachgegangen, wie eine tarifliche Bezugnahme in einem Unternehmenskaufvertrag auszulegen ist und ob aus dem gewollten Vertrag zu Gunsten Dritter nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter wird.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Frankfurt (Main), Univ.
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 13 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-62730-3 (9783631627303)
Schweitzer Klassifikation
Eva-Maria Reuter studierte von 1997 bis 2001 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, wo sie von 2002 bis 2004 auch ihr Referendariat absolvierte. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin, seit 2011 als Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2013 in einem Unternehmen als Referentin für Arbeitsrecht tätig.
Inhalt: Beteiligung/Einflussnahme der Arbeitnehmer bei Unternehmensveräußerungen - Unternehmenskaufvertrag als Vertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer und Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten - Tarifvertrag und arbeitsvertragliche Bezugnahme vor und nach einer Unternehmensveräußerung - Auslegung von tariflichen Zusicherungen/Bezugnahmeklauseln in einem Unternehmenskaufvertrag - Beschränkung und Beseitigungsmöglichkeiten von tariflichen Bezugnahmeklauseln.