Grundrechtlich geschützte Urheberinteressen werden begrenzt durch die Schranken der §§ 44a ff. UrhG. Der Gesetzgeber fördert durch sie berechtigte Nutzerinteressen und gesellschaftspolitische Ziele. Technische Entwicklungen und neue Werknutzungsarten wirken sich allerdings auf die Eingriffsintensität der Schranken aus. Sie stellen die Gerichte mit der fortschreitenden Digitalisierung vor die Herausforderung, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Dabei sind verfassungsrechtlich garantierte Grundrechtspositionen und der Dreistufentest der Harmonisierungsrichtlinie zu beachten.
Johannes Reschke vergleicht diese Anforderungen an urheberrechtliche Schranken und bietet dem Rechtsanwender einen Leitfaden für eine verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung. Beispielhaft wird § 52b UrhG untersucht, der die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven gestattet. Die Voraussetzungen von § 52b UrhG werden ausführlich dargestellt und eine Ausgestaltung von elektronischen Leseplätzen skizziert, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Dreistufentest entspricht.
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Produkt-Info
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2010
Universität Kiel
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 160 mm
Dicke: 10 mm
Dateigröße
Gewicht
ISBN-13
978-3-89971-656-6 (9783899716566)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Dr. Johannes Reschke hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften studiert und ab 2006 bei Prof. Dr. Haimo Schack im Urheberrecht promoviert. Seit Februar 2009 befindet er sich im Juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel des OLG Schleswig.
1 - Inhalt [Seite 6]
2 - Vorwort [Seite 12]
3 - Einführung und Gang der Untersuchung [Seite 14]
4 - Kapitel 1: Interessenausgleich im Urheberrecht [Seite 18]
4.1 - A. Funktion und Ausgestaltung von Urheberrechtsschranken [Seite 18]
4.2 - B. Auslegungsregeln für Urheberrechtsschranken [Seite 23]
5 - Kapitel 2: Verfassungskonforme Auslegung [Seite 28]
5.1 - A. Rechtsmethodische Bedeutung und Reichweite [Seite 28]
5.2 - B. Verfassungskonforme Auslegung von Urheberrechtsschranken [Seite 32]
5.3 - C. Leitentscheidungen des BVerfG und des BGH zur Schrankenauslegung [Seite 48]
5.4 - D. Vorhersehbare Entwicklung der Schrankensetzung [Seite 80]
6 - Kapitel 3: Der Dreistufentest als europarechtliche Schrankenschranke [Seite 82]
6.1 - A. Einleitung [Seite 82]
6.2 - B. Historische Entwicklung [Seite 83]
6.3 - C. Die drei Stufen im Einzelnen [Seite 87]
6.4 - D. Dreistufentestkonforme Auslegung urheberrechtlicher Schranken durch die Rechtsprechung [Seite 97]
7 - Kapitel 4: Verfassungskonforme Auslegung und Dreistufentest [Seite 134]
7.1 - A. Aspekte der verfassungskonformen Auslegung im Dreistufentest [Seite 135]
7.2 - B. Zusätzliche Voraussetzungen des Dreistufentests [Seite 142]
7.3 - C. Ergebnis des Vergleichs von verfassungs- und dreistufentestkonformer Auslegung [Seite 145]
8 - Kapitel 5: Auslegung von § 52b UrhG [Seite 148]
8.1 - A. Einleitung [Seite 148]
8.2 - B. Eingeschränkte Verwertungsrechte und berechtigtes Interesse [Seite 149]
8.3 - C. Schrankenzweck als bestimmter Sonderfall [Seite 151]
8.4 - D. Voraussetzungen und Umfang der Schrankennutzung [Seite 154]
8.5 - E. Abschließende Bewertung des Interessenausgleichs [Seite 180]
9 - Literaturverzeichnis [Seite 182]