Der Vollzug des Gemeinschaftsrechts führt zu haftungsrechtlichen Gemengelagen, welche die Verantwortungszurechnung für schadensverursachende Fehler schwierig gestalten. Der Autor unterscheidet zwischen echter Haftungskonkurrenz, dem Verhältnis der Gemeinschaftshaftung zur mitgliedstaatlichen Staatshaftung, und unechter, dem Verhältnis der Gemeinschaftshaftung zum mitgliedstaatlichen Primärrechtsschutz. Er kommt zu dem Ergebnis, daß weder im Bereich der echten noch im Bereich der unechten Haftungskonkurrenz ein Rangverhältnis zwischen der Gemeinschaftshaftung und den mitgliedstaatlichen Rechtsbehelfen besteht. Im Bereich der echten Haftungskonkurrenz haften die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten materiell gesamtschuldnerisch; zuständig für eine sowohl gegen einen Mitgliedstaat als auch die Gemeinschaften gerichtete Schadensersatzklage sind die europäischen Gerichte. Im Bereich der unechten Haftungskonkurrenz sind die europäischen Gerichte unmittelbar zuständig, wenn eine (echte) Schadensersatzklage auf Ersatz eines Schadens gerichtet ist, der einem Gemeinschaftsorgan zuzurechnen ist, und es dem Kläger nicht lediglich um die Aufhebung einer bestimmten hoheitlichen mitgliedstaatlichen Maßnahme geht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-37528-0 (9783631375280)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Ulf Friedrich Renzenbrink wurde 1970 in Hamburg geboren. Er studierte von 1991 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte von 1995 bis 1996 ein Postgraduiertenstudium im Europarecht an der Universität von Maastricht, Niederlande (LL.M.). Das Promotionsverfahren wurde im Jahr 2000 abgeschlossen. Der Autor ist seit 1998 als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei in Berlin tätig.
Aus dem Inhalt: Haftungskonkurrenz zwischen Gemeinschaftshaftung und mitgliedstaatlichen Rechtsbehelfen - Gesamtschuldnerische Haftung der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten - Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten.