Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen. Grundbesitzübertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte können sich auf Bezug und Höhe von Sozialleistungen auswirken. Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem Sozialhilfeträger ein Regressanspruch zukommt, wenn ein späterer Erblasser zunächst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt hat, dann pflegebedürftig wird und zur Deckung der Pflegeheimkosten Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Zu den verschiedenen Aspekten dieses Themas sind viele ober- und höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen. Unter Aufbereitung der Judikatur und Einbeziehung der Literaturansichten nimmt der Autor eine eigene Bewertung vor.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Kiel, Univ.,
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 16 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64918-3 (9783631649183)
Schweitzer Klassifikation
Ove Reinbender, geboren in Hamburg, Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Autor*in
Reihen-Herausgeber
Inhalt: Sozialhilferechtliche Grundlagen - Überleitungsfähige Ansprüche des Leistungsberechtigten - Überleitungsfähigkeit des dinglichen Wohnungsrechts - Schicksal des dinglichen Wohnungsrechts bei Unterbringung in einem Pflegeheim - Kein Erlöschen des dinglichen Wohnungsrechts - Anspruch auf Gestattung der Vermietung - Herleitung eines Zahlungsanspruchs - Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers - Ausblick für die Kautelarpraxis.