Lange füllte in Deutschland die Rechtsprechung die regulative Lücke beim Betriebsübergang. Der Ausdifferenzierung der in den 1970er Jahren auf nationaler und europäischer Ebene geschaffenen gesetzlichen Regelungen nahm sich der EuGH an. Zur Anwendbarkeit sei - ähnlich wie dies im In- und Ausland bereits zuvor gesehen wurde - die Identität des Betriebs vor und nach dem Übergang erforderlich. Hierin liegt der »rote Faden« des Betriebsübergangsrechts, was die Frage nach der Veranlassung dieses Kriteriums aufwirft. Am Ende des ersten Teils der Arbeit steht die Erkenntnis, dass die »Betriebsidentität« auf der »Kosten-Nutzen-Äquivalenz« beruht, dass also der Erwerber den Betrieb kostenneutral weiterführen kann. Nicht nur zulässig, sondern zwingend erscheint dies unter Beachtung des rechtsmethodischen und europarechtlichen Rahmens im zweiten und dritten Teil. Der argumentative Mehrwert dieser Überlegungen zeigt sich bei Betrachtung dreier klassischer Problemkonstellationen im vierten Teil.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Tübingen
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 238 mm
Breite: 162 mm
Dicke: 35 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19336-3 (9783428193363)
Schweitzer Klassifikation
Valentin Rebstock studied law at Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. In 2019 he passed the first and in 2021 the second state examination. In the following years he worked as a scientific assistant at the chair of Prof. Dr. Hermann Reichold at Eberhard-Karls-Universität Tübingen. In 2022 he joined the judicial service of the State of Baden-Württemberg as a judge and later as a prosecutor. In 2024 he completed his dissertation »Transferees' Rights in the Event of Transfers of Undertakings. Concerning the Boundaries of Labour Rights under European Union Law«.
1. Ursprünge und Ziele des Betriebsübergangsrechts
Historische Entwicklung des Betriebsübergangsrechts - Zielsetzung und tiefere Legitimation des Betriebsübergangsrechts
2. Fortbildung des Betriebsübergangsrechts
Allgemeine rechtsmethodische Befugnisse und Beschränkungen des EuGH - Im Kontext des Betriebsübergangsrechts relevante Methodik des EuGH
3. Grundrechtlicher Maßstab beim Betriebsübergang
Anwendbarer Grundrechtskatalog - Unternehmerische Freiheit im Kontext des Betriebsübergangsrechts
4. Fazit: Grundrechtskonformer Betriebsübergang
Bedeutung einzelner Betriebskomponenten für die Tatbestandsbestimmung - Unveränderte Weitergeltung dynamischer Bezugnahmeklauseln - Allgemeines kollektivrechtliches Verschlechterungsverbot