Der Straftatbestand der Geldwsche steht exemplarisch f?r das Spannungsfeld aus Verwertung kontaminierter Geldwerte und rechtsstaatlich notwendiger Strafverteidigung. Das BVerfG hat den Strafverteidiger daher bereits 2004 in seiner Entscheidung zum Strafverteidigerhonorar privilegiert. Eine Strafbarkeit des Strafverteidigers sei nur dann m?glich, wenn der Strafverteidiger sichere Kenntnis von der rechtswidrigen Herkunft des Geldes hat.
Unber?cksichtigt blieb indes bislang, wie sich eine uneinheitliche Rechtsprechung zu den Vortaten auf das Verst?ndnis des Strafverteidigers auswirkt, der die in Rede stehenden Vortaten durch Mandat betreut. Eine, auch auf andere Tatbest?nde ?bertragbare L?sung l?sst sich nur dann finden, wenn man das Konzept von Tatumstands- und Verbotsirrtum streng als Umstands- und Unrechtsirrtum versteht und die individuellen F?higkeiten des T?ters, das Unrecht zu erkennen, am Ma?stab der Vorwerfbarkeit im Rahmen der Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums misst.
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Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.3 cm
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ISBN-13
978-3-8487-1058-4 (9783848710584)
Schweitzer Klassifikation