Rezensionen / Stimmen
"(...) Der praxisorientierte Kommentar stellt ein hilfreiches Arbeitsmittel dar. Er wird Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Anwaltschaft, aber auch Sachbearbeitern in den Ämtern für Ausbildungsförderung anempfohlen."
in: dierezensenten.blogspot.de 19.10.2016, zur 6. Auflage 2016
"(...) Dies spiegelt sich auch in den Kommentierungen zu den Vorschriften des BAföG im Einzelnen wider, in die die jüngsten Änderungen des Gesetzes und aktuelle Literatur und Rechtsprechung umfassend eingearbeitet worden sind. Bei den einzelnen Erläuterungen bleiben, auch was Gründlichkeit und "Tiefenschärfe" anbelangt, keine Wünsche offen. Insgesamt trifft die Verlagswerbung auf dem Umschlag des Werkes durchaus zu: Von „Abbruch der Ausbildung" bis „Zwischenprüfung" - der „kompakte BAföG-Kommentar in Neuauflage". Das Werk kann allen Praktikerinnen und Praktikern, Studierenden und an den Hochschulen Tätigen nachhaltig empfohlen werden."
Ass. jur., Magister rer. publ., Ministerialdirektor a.D., Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Hochschule RheinMain, Fachbereich Sozialwesen, Wiesbaden, in: fachbuchjournal 01/2015, zur 5. Auflage 2014
"(...) Der praxisorientierte Kommentar stellt die komplizierten Regelungen der Ausbildungsförderung umfassend dar. Empfohlen wird das Werk Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Anwaltschaft, hier insbesondere den Fachanwälten für Verwaltungsrecht und Sozialrecht; schließlich den Ämtern für Ausbildungsförderung."
RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, in: www.dierezensenten.blogspot.de 07.01.2015, zur 5. Auflage 2014
„(…) Auch die vierte Auflage des Kommentars erweist sich als eine wertvolle und praxisgerechte Hilfe.“
Dr. Bertold Huber, Vors. Richter am VG, Frankfurt a.M., in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2/2007, zur 4. Auflage 2005
„(…) Die von den Autoren im Vorwort geäußerte Hoffnung, dass der Ramsauer/Stallbaum/Sternal sich als „nützliches Hilfsmittel“ erweisen möge, dürfte sich erfüllen. Als bewährter Standardkommentar des BAföG-Rechts sucht das Werk auch in vierter Auflage seinesgleichen auf dem „Markt“ der BAföG-Literatur. Eine kunstgerechte, d.h. gleichermaßen problemsensible und praxistaugliche Handhabung des BAföG wird ohne Kommentar kaum möglich sein.“
Dr. Stephan Rixen, in: Die Öffentliche Verwaltung, 15/2006, zur 4. Auflage 2005
„(...) Die Lektüre dieses Kommentars ist für eine Vielzahl von Studenten möglicherweise Ausschlag gebend, um die Finanzierung des Studiums langfristig und vor allem legal zu sichern. Dabei erhält man ohne große Mühe auch noch zusätzliches verwaltungsrechtliches Anschauungsmaterial, um die Vorgaben des BAföG und des SGB X mit den Kenntnissen des VwVfG abzugleichen. Aber auch für Referendare kann dieses Werk empfohlen werden: der verschärfte Kampf um staatliche Mittel könnte für eine spätere Anwaltskarriere viele Mandanten bringen, wenn man sich rechtzeitig mit den auftretenden Rechtsfragen befasst hat. Eine gelungene Neuauflage.“
In: www.studjur-online.de, 4.1.2006, zur 4. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Silvia Söpper, zur 4. Auflage:
Es ist eher selten, dass bei einem Kommentar vierzehn Jahre vergehen, bis eine Neuauflage erscheint. Bei der 4. Auflage des BAföG-Kommentars von Ramsauer/Stallbaum/Sternal ist es der Fall. Ein Grund hierfür ist, dass die Zahl der Geförderten und damit die Bedeutung von BAföG durch immer restriktivere Bewilligungsvoraussetzungen und nicht steigende Freibeträge und Bedarfssätze kontinuierlich zurückging. Erst das Ausbildungsförderungsreformgesetz im Jahre 2001 brachte eine Wiederbelebung des BAföG und auch die Zeiten knapperer elterlicher Kassen lässt die Nachfrage nach dieser Förderungsmöglichkeit steigen. Damit steigt auch gleichzeitig der Bedarf an Beratung und Hilfe bei den entstehenden rechtlichen Problemen. Hierauf antwortet die Neuauflage des BAföG – Kommentars und bringt gleichzeitig eine stärkere Durchgliederung des Textes und eine Verstärkung des Autorenteams.
Der Kommentierung der Paragraphen vorangestellt ist auf vier Seiten ein Verzeichnis der bisherigen Änderungsgesetze. Die Ausführungen zu § 1 beinhalten gleichzeitig eine allgemeine Einführung in die Systematik der Bundesausbildungsförderung. So ist das BAföG ein Teil des SGB und damit finden beim Vollzug die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des SGB I und SGB X Anwendung. Einzelnen Paragraphen ist eine Übersicht über die Kommentierung nebst den entsprechenden Randnummern vorangestellt. Dies erleichtert die schnelle Suche ebenso wie die Tatsache, dass die Randnummern der Kommentierung bereits in den abgedruckten Gesetzestext mit eingearbeitet sind.
Der Kommentar befasst sich zunächst mit der Darstellung, was eine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG darstellt (§§ 1-7) und geht hier insbesondere auf die Problematik der Erstausbildung ein. Es schließt sich ein Abschnitt über die persönlichen Voraussetzungen für und den Umfang der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an. Behandelt werden ebenso die Darlehensbedingungen wie die Rückzahlungsmodalitäten. Der Anhang zu § 20 BAföG beinhaltet einen informativen Exkurs über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts und die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen. Ausführlich wird die Einkommens- und Vermögensanrechnung dargestellt. Neben einem Überblick über die Organisation wird dann das Antragsverfahren erläutert. Hier sind zum Beispiel auch die Wirksamkeit und Änderung des Bescheids und der eröffnete Rechtsweg besprochen. Innerhalb der Kommentierung der Bußgeldvorschriften wird nach § 65 BAföG in Anhang I und II das Verhältnis zwischen Ausbildungsförderung und Wohngeld zum einen und Sozialhilfe zum anderen dargestellt.
Das Werk schließt mit dem Abdruck einzelnen Verordnungen (HärteV, DarlehensV, BAföG-TeilerlaßV) und einer Übersicht über Bedarfsätze, Freibeträge usw. seit 1999 ab. Das ausführliche Sachverzeichnis rundet das gelungene Werk ab, dessen Neuauflage dieses Mal sicher nicht wieder vierzehn Jahre dauern sollte und dauern wird.