INHALTSVERZEICHNIS
Wie Sie mit diesem Buch arbeiten
TEIL 1: TEILZEITARBEIT
Vier Anspruchsgrundlagen - vier Situationen
1 TEILZEIT NACH DEM TEILZEITBEFRISTUNGSGESETZ
1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beschäftigtenzahl: Mindestens 15 Arbeitnehmer
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Antragsfrist
- Genauigkeit des Verringerungswunsches
- Mit einem Verteilungswunsch umgehen
- Antrag ist formfrei möglich
1.2 So gehen Sie vor: Auf einen Teilzeitantrag reagieren
- Eingangsbestätigung
- Prüfung der Antragsvoraussetzungen
- Erörterungsgespräch
- Bei mehreren Anträgen korrekt auswählen
- Bei Einigung: Änderungsvertrag
- Bei Nichteinigung: Ablehnung
- Teilzeitantrag formal korrekt ablehnen
- 1. Hürde: Die Frist richtig berechnen
- 2. Hürde: Der rechtzeitige Zugang der Ablehnung
- 3. Hürde: Das Ablehnungsschreiben muss zugehen
- 4. Hürde: Zustellung muss nachweisbar sein
1.3 Gründe für die Ablehnung eines Teilzeitantrags
Betriebliche Gründe
- Grund 1: Beeinträchtigung der Organisation
- Grund 2: Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs
- Grund 3: Beeinträchtigung der Sicherheit
- Grund 4: Unverhältnismäßige Kosten
- Extra: Dreistufige Prüfung des Ablehnungsgrundes
- Ablehnung wegen tariflicher Regelungen
- Weitere Ablehnungsgründe
- Ablehnung nur der Arbeitszeitverteilung
1.4 Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann
- Klage beim Arbeitsgericht
- Einstweilige Verfügung
1.5 Folgen einer Teilzeitvereinbarung
- Das Diskriminierungsverbot
- Das Benachteiligungsverbot
- Aus- und Weiterbildung
- Teilzeit und Urlaub
1.6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
1.7 Teilzeitler will Arbeitszeit wieder verlängern
- Verlängerungswunsch muss angezeigt werden
- Informationspflicht
- Ablehnungsgrund "dringende betriebliche Gründe"
- Bei Nichtbeachtung droht Schadensersatz
Häufig gestellte Fragen
- Frage 1: Kann die Arbeitszeit später anders verteilt werden?
- Frage 2: Ist eine Befristung der Teilzeit möglich?
- Frage 3: Kann die Arbeitszeit mehrmals reduziert werden?
2 TEILZEIT IN DER ELTERNZEIT
Was ist Elternzeit?
2.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beschäftigtenzahl: Mindestens 15 Arbeitnehmer
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Antragsform
- Antragsfrist 7
- Umfang und Mindestdauer der Reduzierung
- Genauer Verringerungswunsch
- Verteilungswunsch nicht erforderlich
2.2 So gehen Sie vor: Auf Teilzeitantrag eines Elternzeiters reagieren
- Eingangsbestätigung
- Prüfung der Antragsvoraussetzungen
- Einigungsversuch
- Bei Einigung: Änderungsvertrag
- Bei Nichteinigung: Ablehnung
2.3 Gründe für die Ablehnung
- Dringende betriebliche Gründe
- Unteilbarkeit des Arbeitsplatzes
- Keine Beschäftigungsmöglichkeit
- Ablehnung der Arbeitszeitverteilung
2.4 Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann
- Klage beim Arbeitsgericht
- Einstweilige Verfügung
2.5 Vorgehen nach Ende der Elternzeit
- Rückkehr zur alten Arbeitszeit?
- Anspruch auf den alten Arbeitplatz?
2.6 Erwerbstätigkeit bei anderem Arbeitgeber oder Selbstständigkeit
3 TEILZEITARBEIT BEI SCHWERBEHINDERUNG
3.1 Anspruchsvoraussetzungen
3.2 Kann der Anspruch abgelehnt werden?
3.3 Verhältnis zum allgemeinen Teilzeitanspruch
TEIL 2: BEFRISTUNG
1 WICHTIGE BASISINFORMATIONEN
- Vertragsfreiheit ist eingeschränkt
- Kein Kündigungsschutz
- Zeitbefristung ist möglich (ohne Sachgrund)
- Extra: Rente mit 67 verändert automatisch Renteneintrittsalter
- Befristung mittels Zweck ist möglich
- Zweck- und Zeitbefristung können kombiniert werden
- Befristung kann an eine Bedingung geknüpft werden
- Bedingung und Zeitbefristung können kombiniert werden
- Einzelne Vertragsbedingungen können befristet werden
- Andere Befristungsregeln für Existenzgründer
- Andere Befristungsregeln bei Arbeitnehmern ab 52 Jahren
- Arbeitnehmer kann Befristung prüfen lassen
2 WAS SIE AUF JEDEN FALL BEACHTEN MÜSSEN!
Befristungen müssen Sie schriftlich fixieren
Befristungen müssen Sie vor Vertragsbeginn vereinbaren
3 SACHGRÜNDE FÜR BEFRISTUNGEN
Gesetzliche Sachgründe
- Vorübergehender betrieblicher Mehrbedarf
- Im Anschluss an Ausbildung oder Studium
- Mitarbeiter als Vertretungskraft
- Eigenart der Arbeitsleistung
- Erprobung
- Person des Arbeitnehmers
- Vergütung aus Haushaltsmitteln für befristete Beschäftigung
- Befristung aufgrund gerichtlichen Vergleichs
Weitere Sachgründe
- Befristungen bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Planung einer anderweitigen Besetzung des Arbeitsplatzes
- Überbrückung (kein sachlicher Grund - mit Ausnahmen)
- Sicherung der personellen Kontinuität des Betriebsrats
- Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Sachgrundbefristungen in anderen Gesetzen
- Befristungen nach dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz
- Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
- Arbeitsplatzschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Altersteilzeitgesetz
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Sachgrund"
- Frage 1: Welchen Zweck erfüllt eine Prognose für den Sachgrund?
- Frage 2: Muss der Sachgrund schriftlich fixiert werden?
- Frage 3: Sachgrund bei Befristungen unter sechs Monaten nötig?
- Frage 4: Sachgrund für Befristungen im Kleinbetrieb erforderlich?
4 BEFRISTUNG OHNE SACHGRUND
- Voraussetzungen für sachgrundlose Befristung
- Voraussetzung 1: Ersteinstellung
- Voraussetzung 2: Nicht derselbe Arbeitgeber
- Voraussetzung 3: Kein vorheriges Arbeitsverhältnis
- Höchstdauer der zeitlichen Befristung: zwei Jahre
- Maximal drei Verlängerungen zulässig
5 WIE ENDET EIN BEFRISTETER VERTRAG?
- Beendigung 1: Durch Fristablauf
- Beendigung 2: Durch Eintritt des Zwecks
- Beendigung 3: Bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Häufig gestellte Fragen zum Thema Beendigung
- Frage 1: Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
- Frage 2: Kann ein Arbeitsverhältnis nach Befristungsende fortgesetzt werden?
- Frage 3: Wann endet eine Doppelbefristung?
6 FOLGEN EINER UNWIRKSAMEN BEFRISTUNG
7 DAS MITBESTIMMUNGSRECHT DES BETRIEBS- ODER PERSONALRATS
Beschäftigung über Altersgrenze hinaus
Sonderregelungen im Personalvertretungsrecht
Information über befristet Beschäftigte
STICHWORTVERZEICHNIS
TEILZEIT NACH DEM TEILZEITBEFRISTUNGSGESETZ
Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für alle ArbeitnehmerInnen. Dabei strebt es nach der Gesetzesbegründung bei der Ausweitung von Teilzeitarbeit ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen an. Die Regelungen sollen
- die Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern für Teilzeitarbeit erhöhen,
- durch den Ausbau von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten neue Beschäftigung schaffen,
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigung verhindern und
- den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern.
Mit dem Gesetz wurde gleichzeitig die EG-Teilzeitrichtlinie 97/81 umgesetzt. Die deutsche Regelung geht aber deutlich über die europäischen (Mindest-)Vorgaben hinaus.
ACHTUNG: GESETZLICHE REGELUNGEN SIND ZWINGEND§ 8 TzBfG stellt nach dem Willen des Gesetzgebers eine gewollte Privilegierung der Arbeitnehmer dar. Von ihm darf nicht zuungunsten der ArbeitnehmerInnen abgewichen werden. Die aus ihm resultierenden Ansprüche können weder eingeschränkt noch durch freie Vereinbarungen ersetzt werden.