Dass eine Person ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis (Rechtsgrund) beschäftigt wird, ist trotz der Vielzahl an Begründungstatbeständen eines Arbeitsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Brisant ist dies vorrangig bei einer erzwungenen Prozessbeschäftigung infolge des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs. Nach Untersuchung der Beschäftigungsinteressen des Beschäftigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG wird festgestellt, dass die Grundrechte im Beschäftigungskontext nur dann angemessen verwirklicht werden, sofern das Arbeitsrecht Anwendung findet. Dies ist mangels Arbeitsverhältnisses weder der Fall noch kann die Rechtsordnung eine derzeit bestehende Rechtsgrundlosigkeit aus sich heraus kompensieren. Da de lege lata das verfassungsrechtlich gebotene Untermaß jedenfalls bei der erzwungenen Prozessbeschäftigung unterschritten ist, muss der Staat im Wege seiner Schutzpflichterfüllung tätig werden.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Bochum
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 234 mm
Breite: 160 mm
Dicke: 25 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19171-0 (9783428191710)
Schweitzer Klassifikation
Nico Querbach studied law at Heinrich-Heine-University Düsseldorf from 2015 to 2020 with a focus on labor law. After his first state exam he completed his PhD at the Ruhr-University Bochum. At the same time he worked as a research assistant in a law firm specialized in labor law in Düsseldorf. Since October 2023 the author has been a trainee lawyer in the district court of Düsseldorf.
Einführung
1. Bestandsaufnahme: Rechtsgrundbegründung und -losigkeit: Begründungstatbestände eines Arbeitsverhältnisses - Rechtsgrundlosigkeit im Arbeitsrecht
2. Grundbegriffe: Rechtsgrund und Beschäftigung: Begriff des Rechtsgrundes und maßgebliches Verständnis - Begriff arbeitsrechtlicher Beschäftigung
3. Arbeitsrechtliche Beschäftigung und ihre Relevanz: Die Grundrechte im Arbeitsrecht - Das Beschäftigungsinteresse des Beschäftigten - Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitgebers - Arbeitsrecht als staatliche Reaktion auf den Interessenskonflikt
4. Der Rechtsgrund als Fundament des Arbeitsrechts: Grundlage beschäftigungstypischer Pflichten - Einfallstor kollektivarbeitsrechtlicher Regelungen - Persönliche Prägung und ihr Ausfluss auf Arbeitgeberpflichten - Effektive Umsetzung des Arbeitsschutzrechts - Geltung des individualarbeitsrechtlichen Sozialschutzes - Ergebnis: Ohne Rechtsgrund kein Individualarbeitsrecht
5. Befriedigung des Rechtsgrundbedürfnisses: De lege lata: Keine Befriedigungsmöglichkeit - De lege ferenda: Gesetzgebung aufgrund der Schutzpflichten
6. Zusammenfassung und Ergebnis
Literatur- und Stichwortverzeichnis