In den letzten Jahren hat das Bundesarbeitsgericht mehrere Entscheidungen zur betriebsbedingten Kündigung von Arbeitsverhältnissen gefällt, in denen die gesetzlich nicht geregelte Unternehmerentscheidung eine erhebliche Rolle spielt. Zwar ist die Problematik bereits seit Jahrzehnten bekannt, eine genauere Auseinandersetzung in Rechtsprechung und Lehre erfolgte aber erst jetzt.
Der Verfasser kommt in seiner streng am Gesetz orientierten Auslegung zu dem Ergebnis, dass Ausgangspunkt jeder betriebsbedingten Kündigung eine Unternehmerentscheidung des Arbeitgebers ist. Die Unternehmerentscheidung, auf die sich der Arbeitgeber beruft, muss den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG genügen. Dies ist der Fall, wenn sich durch die Umsetzung der Unternehmerentscheidung die Bedingungen, unter denen die arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden, so ändern, dass der Arbeitnehmer zu den geänderten Bedingungen im Beschäftigungsbetrieb nicht mehr arbeitsvertragsgemäß beschäftigt werden kann. Dieses Prüfungsprogramm führt - wie in einer Fallanalyse aufgezeigt wird - weitgehend zu den gleichen Ergebnissen wie das Prüfungsschema der Rechtsprechung.
Die Arbeitsgerichte haben zu überprüfen, ob die Unternehmerentscheidung den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG genügt. Die Unternehmerentscheidung ist darüber hinaus nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer gegen Rechtssätze verstößt. Eine Überprüfung der Unternehmerentscheidung auf offenbare Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür findet dagegen - entgegen der herrschenden Meinung - nicht statt. Sie ist bei einer streng an § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG orientierten Auslegung aber auch nicht notwendig, um den verfassungsrechtlich gebotenen Kündigungsschutz zu garantieren.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2003
Universität Heidelberg
Auflage
Sprache
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-164-3 (9783899361643)
Schweitzer Klassifikation
Ulrich Polzer wurde 1972 in Heidelberg geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. 1998 erste und 2000 zweite juristische Staatsprüfung. Von 1998 bis 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene). Seit 2002 Tätigkeit im Personalbereich eines Energieunternehmens. Im Februar 2003 Promotion zum Dr. iur.