Erziehungswissenschaftler, die sich um Professuren bewerben wollen, müssen seit 1985 grundsätzlich eine dreijährige Schulpraxis nachweisen können. Dies läuft praktisch darauf hinaus, daß Professor oder Professorin seither nur noch werden kann, wer zunächst Lehrer bzw. Lehrerin war. Auf Übergangsregelungen haben die einschlägigen Gesetze zudem verzichtet. Das aus einem Rechtsgutachten für die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hervorgegangene Buch legt dar, daß diese Gesetzeslage in mehrfacher Hinsicht gegen Grundrechte verstößt.
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-33074-6 (9783631330746)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Harro Plander studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und München und promovierte 1969 über ein zivil- und gesellschaftsrechtliches Thema. Seit 1975 ist er Professor für Privat-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität der Bundeswehr Hamburg.
Aus dem Inhalt: Vereinbarkeit der Bestimmungen des 44 Abs. 3 Satz 1 HRG und des entsprechenden Landeshochschulrechts mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Art. 12 GG), dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), mit Art. 33 Abs. 2 GG und mit der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).