Durch den im Jahre 2001 neu geschaffenen § 28a BetrVG wird es den Betriebspartnern ermöglicht, bestimmte Aufgaben des Betriebsrats auf Arbeitsgruppen zu delegieren. Damit stellt die Arbeitsgruppe eine neue betriebliche Beteiligungsebene dar. Im Zusammenhang damit steht die zur gleichen Zeit eingeführte Vorschrift des § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen im Betrieb zu fördern haben. Die Autorin behandelt im ersten Teil ihrer Arbeit zunächst die Voraussetzungen der Delegation von Aufgaben auf Arbeitsgruppen und befasst sich anschließend mit der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben durch die Arbeitsgruppe. Schließlich behandelt sie die unterschiedlichen Beendigungstatbestände hinsichtlich der Zuständigkeit der Arbeitsgruppe. Im zweiten Teil ihrer Arbeit untersucht die Autorin die Bedeutung der Förderungspflicht aus § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG für die Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen gemäß § 28a BetrVG.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-56074-7 (9783631560747)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Anne Pfister wurde 1980 in Kiel geboren. 1999 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht legte sie 2004 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Die Promotion erfolgte 2006. Seit 2005 absolviert die Autorin den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel.
Aus dem Inhalt: Begriff der Arbeitsgruppe - Rechtsstellung der Arbeitsgruppe - Rahmenvereinbarung - Übertragbarkeit von Aufgaben - Gruppenvereinbarungen - Legitimation der Arbeitsgruppe - Beendigung der Zuständigkeit der Arbeitsgruppe - Verpflichtungen aus § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG - Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen.