
Personalrecht 2021
Beschreibung
Mit Haufe Personalrecht verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über alle Neuerungen im Jahr 2021. Sie erhalten die wichtigsten Gesetzesänderungen, Entscheidungen, Daten und Fakten, die Sie für 2021 brauchen.
Vertrauen Sie auf das Expertenwissen aus Arbeits- und Tarifrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Alle Inhalte verständlich aufbereitet. Vereint in einem kompakten Nachschlagewerk. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht und wie Sie Neuregelungen schnell und einfach umsetzen. Top-aktuell, rechtssicher und mit wertvollen Praxistipps. Ein MUSS für jeden Personalverantwortlichen!
Ihre Vorteile mit Personalrecht 2021 von Haufe
- Alle Änderungen 2021 im Überblick: In den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Rechtssicher informiert: Alle wichtigen Tabellen, Übersichten und Fristen für das Jahr 2021
- Kompaktes Nachschlagewerk: Wertvolle Praxistipps und Expertenwissen aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer
- Täglich griffbereit: Ob auf dem Schreibtisch oder in der Aktentasche
- Attraktive Rabatte: Bis zu 20% bei Bezug von mehreren Exemplaren
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Inhalt
Neue Inhalte Personalrecht 2021:
Arbeitsrecht:
- Update Mindestlohn
- Quarantäne des Arbeitnehmers (§ 56 I IfSG/§616 BGB)
- Corona-Sonderregelungen im PflegeZG/FPflZG
- Ausblick, geplante Gesetzesänderungen
- Änderungen BEEG (soll erst September 2021 in Kraft treten
- Arbeitsschutzkontrollgesetz
- Verbandssanktionsgesetz
- Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubrecht, Vergütungsrecht und Kündigungsrecht
Lohnsteuer:
- Wegfall des Solidaritätszuschlags
- Anhebung der Entfernungspauschale
- Entlastungen beim Lohnsteuertarif
- Geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz
Sozialversicherung:
- Neue Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen
- Neue Umlagesätze der Minijob-Zentrale
- Änderungen im KUG
- Änderungen beim Krankenkassenwechsel
Und noch eine Auswahl an Arbeitshilfen:
- Beitragsbemessungsgrenzen: Teilmonate 2021 (HI14058260)
- Entgeltarten von A-Z 2021 (HI11143769)
- Sachbezugswerte 2021 (HI14058275)
- Sozialversicherungswerte 2021: Versicherungs- und Beitragsrecht (HI14046857)
- Befristete Arbeitsverhältnisse: Was müssen Arbeitgeber beachten? (HI1929211)
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht (HI447480)
Arbeitsrecht
3. Mindestlohn
3.1 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiloDokV)
Nach § 17 MiLoG muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten. Dies gilt nur für die Arbeitgeber, die in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und das damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung, Forstwirtschaft, Fleischwirtschaft sowie Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen).
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