12 a TVG ermöglicht arbeitnehmerähnlichen Personen erstmals, Tarifverträge abzuschließen. Die Handelsvertreter werden dabei jedoch ausdrücklich von dem Anwendungsbereich der neuen Rechtsnorm ausgeschlossen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dieser Regelung unter rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Gesichtspunkten kritisch auseinander und kommt dabei zu dem Ergebnis, daß auch arbeitnehmerähnliche Handelsvertreter einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Zugang zum Tarifvertragssystem besitzen. Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund wird dann detailliert die Anwendbarkeit des 12 a TVG auf arbeitnehmerähnliche Handelsvertreter untersucht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-45038-3 (9783631450383)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Matthias Pauly wurde 1962 in Essen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg leistete er den juristischen Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Karlsruhe ab. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in Mannheim tätig.
Aus dem Inhalt: Reichweite des Art. 9 Abs. III GG - Arbeitnehmerähnliche Handelsvertreter - Verfassungsmäßigkeit von 12 a Abs. IV TVG - Wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person.