Die Abdingbarkeit des arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungsrechts gehört zu den nahezu unwidersprochenen Lehren im Arbeitsrecht. Das verbleibende Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist allerdings nicht geeignet, alle weiterhin auftretenden Kündigungssituationen angemessen zu lösen. Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen, den normativen Gehalt des § 626 BGB durch eine Relativierung des wichtigen Grundes immer weiter aufzulösen. Zudem werden die formalen Schranken der ordentlichen Kündigung im Wege der Analogie auf die außerordentliche Kündigung übertragen. Der Versuch, wichtigen Grund, Kündigungsfrist und Kündigungserklärungsfrist miteinander in der Figur der außerordentlichen fristgebundenen Kündigung zu vereinen, erzeugt indes ein schwer handhabbares System von Widersprüchen. Daneben kommt es für den Arbeitgeber zu einer kaum mehr zu durchschauenden Durchmengung von Elementen zweier verschiedener Kündigungsinstitute. Die Arbeit zeigt, daß aus Gründen der Sachgerechtigkeit und Wertungswiderspruchsfreiheit im Kündigungsschutzrecht den auftretenden Schwierigkeiten besser über einen zumindest partiell unabdingbaren Bereich der ordentlichen Kündigung Rechnung getragen werden kann.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 25 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-38796-2 (9783631387962)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Robert Pape wurde 1970 in Neumünster geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. Erste Juristische Staatsprüfung 1997. Danach zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Kiel. Seit Anfang 2000 Rechtsreferendar in Hamburg. Promotion 2001.
Aus dem Inhalt: Ausgestaltung und Bedeutung des tarifvertraglichen Kündigungsschutzes - Phasen der Entwicklung von Unkündbarkeitsklauseln im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft - Grundlegende Schwierigkeiten bei der Anwendung des § 626 BGB auf das unkündbare Arbeitsverhältnis - Untersuchung einzelner Kündigungsgründe - Der partielle Rückgriff auf das ordentliche Kündigungsrecht - Unkündbarkeit und soziale Auswahl - Der Wegfall sonstiger Kündigungsschranken der ordentlichen Kündigung.