Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) auch heute noch kindeswohlorientierte Lösungen in Entführungsfällen gewährleisten kann.
Der Fokus liegt auf der Beantwortung der Frage, ob und wie die Wahrung der Kindesinteressen in Fällen sichergestellt werden kann, in denen keine Kindeswohlprüfung stattfindet.
Hierzu werden insbesondere thematisiert:
- die Grundlagen des HKÜ und dessen Ziele,
- die Vereinbarkeit des HKÜ mit anderen internationalen Übereinkommen,
- die Beteiligung des Kindes am HKÜ-Verfahren,
- die Rolle der Mediation und ihr Gewicht im HKÜ-Verfahren.
Das HKÜ wurde bereits 1980 mit der Zielsetzung verabschiedet, Kinder vor den Nachteilen widerrechtlichen Verbringens zu schützen. Internationale Kindesentführungen sind heute aktueller denn je. Korrespondierend zu der stetig wachsenden Zahl binationaler Ehen wächst auch die Zahl der Trennungen. Kinder geraten hierbei oft zwischen die Fronten. Die Wahrscheinlichkeit einer Traumatisierung des Kindes ist immens, wenn ein Elternteil das Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringt.
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Für die Erwachsenenbildung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-943951-03-5 (9783943951035)
Schweitzer Klassifikation
Alessandra Pantani LL.M. (Berlin). Studium der Rechtswissenschaften (Bologna).
Masterarbeit 2011: 'Die Frage des Kindeswohls im HKÜ-Verfahren'.
Inhalt
Einleitung 3
I. Das HKÜ 7
1. Ziele und Anwendungsbereich 7
a) Die sofortige Rückgabe 9
b) Beachtung des bestehenden Sorge- und Umgangsrechts 12
c) Anwendungsbereich des Art. 38 HKÜ und Beitrittsmodalitäten 13
2. Voraussetzungen für den Rückführungsantrag 15
a) Widerrechtliches Verbringen 15
b) Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts und seine Auslegungskriterien 18
c) Einjahresfrist 21
II. Einfluss und Beachtung des Kindeswohls auf das Rückführungsverfahre 22
1. Der Kindeswohlbegriff 22
a) Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes 25
b) Verhältnis zum Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der
Maßnahmen zum Schutz von Kindern 27
c) Verhältnis zur nationalen Verfassung 29
d) Verhältnis zur Brüssel IIa VO 33
2. Die Beteiligung des Kindes am HKÜ-Verfahren 35
a) Die Kindesanhörung 36
b) Bestellung eines Verfahrensbeistandes 40
3. Außergerichtliche Konfliktlösung: die Mediation 43
III. Ausnahmeregelungen und Kindeswohl 47
1. Art. 13 Abs. 1 HKÜ: Kindeswohl 47
a) Art. 13 Abs. 1 lit. a) HKÜ 47
b) Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ 48
c) Die "angemessenen Schutzvorkehrungen" nach Art. 11 Abs. 4 Brüssel IIa VO 54
2. Art. 13 Abs. 2 HKÜ: Kindeswille 57
a) Alter und Reife des Kindes 57
b) Parental Alienation Syndrom und kindliches Zeitempfinden 60
3. Art. 20 HKÜ: ordre public 65
IV. Schlussfolgerungen 65
Literaturverzeichnis 70
Abkürzungsverzeichnis 74