Die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung bilden einen wichtigen Planungsaspekt dafür, ob und in welcher Form sich Unternehmen außerhalb ihres Herkunftsstaates im Binnenmarkt wirtschaftlich betätigen. Bei Auslandsinvestitionen fallen gerade in der Anfangsphase erhebliche Anlaufverluste an. Diese Verluste können aufgrund zahlreicher Verlustverrechnungsbeschränkungen des deutschen Ertragsteuerrechts regelmäßig nicht mit anderen positiven Inlandseinkünften der Unternehmen verrechnet werden.
Obwohl der Bereich der direkten Steuern in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieben ist, darf das nationale Steuerrecht der Inanspruchnahme der Grundfreiheiten des EG-Vertrags nicht entgegenstehen. Die grenzüberschreitende Betätigung inländischer Unternehmen wird im Bereich der direkten Steuern durch die Niederlassungsfreiheit geschützt. Deren Schutz erstreckt sich auf ausländische Betriebsstätten und Tochtergesellschaften. Die Niederlassungsfreiheit begründet ein Diskriminierungsverbot zugunsten der grenzüberschreitenden Niederlassungen dieser Unternehmen gegenüber vergleichbaren Niederlassungen im Inland. Daneben gewährt sie dem Mutterunternehmen ein Wahlrecht zwischen den Niederlassungsformen der Betriebsstätte und der Tochtergesellschaft.
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen des deutschen Ertragsteuerrechts sind mit der Niederlassungsfreiheit weitgehend unvereinbar. Eine Harmonisierung der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung steht trotz mehrfacher Richtlinienvorschläge der Kommission noch aus. Der Vorschlag für eine Verlustrichtlinie aus dem Jahre 1990 trägt in seiner ursprünglichen Fassung den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit bereits umfassend Rechnung, indem er sowohl für Betriebsstätten als auch für Tochtergesellschaften eine Verlustberücksichtigung beim Mutterunternehmen über die Nachversteuerungsmethode vorsieht.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2004
Universität zu Kiel
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-246-6 (9783899362466)
Schweitzer Klassifikation
Ralf Paetsch wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Von 1993 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er war seit 1995 als wissenschaftliche Hilfskraft und nach dem 1. Staatsexamen am 22.04.1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Jürgen Sonnenschein tätig. Von 2000 bis 2002 folgte das Referendariat mit dem 2. Staatsexamen vor dem OLG Koblenz am 07.05.2002. Seit September 2002 ist er in der Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg tätig. 2004 promovierte er zum Dr. iur.