Das in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkörpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat.: »nicht zweimal in derselben Sache«). Gleichwohl sieht § 362 Strafprozessordnung einige Ausnahmen von dem Verbot vor. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für das bestehende und zukünftige Wiederaufnahmerecht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Prozessgrundrecht eine spezielle Ausprägung des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes ist. Eine Abwägung mit anderen Verfassungsgütern ist nicht zulässig. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter kann daher nicht auf Erwägungen der materiellen Gerechtigkeit oder Richtigkeit gestützt werden. Vielmehr kann allein der Abgeurteilte durch sein Verhalten die weitreichenden Schutzwirkungen des Art. 103 Abs. 3 GG relativieren.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Düsseldorf
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19553-4 (9783428195534)
Schweitzer Klassifikation
The author studied law at the Ruhr University Bochum (RUB) and subsequently completed an LL.M. programme at the universities of Bologna, Rotterdam and Haifa. She completed her legal traineeship at the Higher Regional Court of Düsseldorf and then worked - among other jobs - as a research assistant and doctoral candidate at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedure Law of Prof. Dr. Frister in Düsseldorf.
A. Einleitung
Problemaufriss - Grundlagen - Gegenstand und Gang der Untersuchung
B. Die Entwicklungsgeschichte von ne bis in idem und der ungünstigen Wiederaufnahme
Die wandelnde Rechtskraftauffassung bis ins 19. Jahrhundert - Die der Reichsstrafprozessordnung von 1877 zugrunde liegende Rechtskraftauffassung - Der Grundsatz ne bis in idem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Die Rechtskraftauffassung in der Zeit des Nationalsozialismus - Die Verankerung von ne bis in idem in Art. 103 Abs. 3 GG - Die ungünstige Wiederaufnahme in und nach der Besatzungszeit - Art. 103 Abs. 3 GG in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik - Reformdiskussion der ungünstigen Wiederaufnahme in der Bundesrepublik - Zusammenfassende Würdigung
C. Die gescheiterte Reform der Wiederaufnahme aus dem Jahr 2021
Die Ergänzung des § 362 Nr. 5 StPO durch das »Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit« vom 21.12.2021 - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 - 2 BvR 900/22 - Zusammenfassende Würdigung
D. Interpretation von Art. 103 Abs. 3 GG
Zur Rechtsnatur von Art. 103 Abs. 3 GG - Die Tatbestandsmerkmale von Art. 103 Abs. 3 GG - Der Grundgedanke von Art. 103 Abs. 3 GG - Folgerungen - Zusammenfassende Würdigung
E. Konsequenzen für die ungünstige Wiederaufnahme nach bestehendem und zukünftigem Recht
Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege lata - Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege ferenda - Verfassungsänderung