Der Autor geht der Frage nach, inwiefern das Europäische Parlament als Parlament definierbar ist. Erst seit dem Vertrag von Maastricht bezeichnen die Primärverträge die vormalige Versammlung der «Vertreter der Völker» als «Europäisches Parlament». Laut Vertrag von Lissabon aus dem Jahre 2009 ist das Europäische Parlament der Ort, an dem «die Bürgerinnen und Bürger ... auf Unionsebene unmittelbar ... vertreten» werden. Zurückhaltender urteilt das BVerfG in seinem Lissabon-Urteil, demzufolge es sich in der Sache weiterhin um eine Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten handelt. Die republikanische Zwecksetzung eines Parlaments ist die Verwirklichung des Rechts durch die Bürger für die Bürger. Das ist der Maßstab, den der Autor an das Europäische Parlament mit seinen primärvertraglichen Befugnissen anlegt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2015
Erlangen-Nürnberg, Univ.,
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 18 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-67087-3 (9783631670873)
DOI
10.3726/978-3-653-06339-4
Schweitzer Klassifikation
Jens Ott studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Er ist als Syndikus bei einem Softwarehaus und IT-Dienstleister sowie als Rechtsanwalt in eigener Sozietät tätig.
Inhalt: Das Europäische Parlament in seiner Entwicklung, in seinem Wirken und seine Qualität als Parlament ¿ Das Parlament als zentrales Verfassungsorgan eines freiheitlichen Gemeinwesens, der Republik.