Besonders praxisnah:
• Neueste Statistiken zur Jugendkriminalität, Rechtsprechung und Sanktionen der Jugendgerichte
• Aktuelle Informationen zu rechtstatsächlichen wie kriminalpolitischen Entwicklungen
• Schwerpunktdarstellung Jugendstrafvollzug
Neu in 12. Auflage:
• Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, wie die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Verzicht auf „Erziehungsbedürftigkeit oder Erziehungsfähigkeit“ bei der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld
• Die anhaltende Debatte zur Strafmündigkeit und Behandlung Heranwachsender
• Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und zur Änderung weiterer Vorschriften
• Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Rezensionen / Stimmen
»›Der Ostendorf‹ darf mit Fug und Recht als der JGG-Kommentar schlechthin bezeichnet werden. An welcher Stelle man den Kommentar auch immer zu Rate zieht - er lässt den Leser nie ohne Anregung zur (eigenen) Entscheidungsfindung, und sei es durch den Widerspruch zur dargelegten Auffassung. Die Autoren bieten keine Kochrezepte an im - auch in der Rechtspflege - um sich greifenden Copy-and-paste-Denken, sondern Orientierungshilfen auf der Suche nach individuellen und situationsorientierten Lösungen.«
Hasso Lieber, RohR 4/2021
»darf auf keinem Praktikertisch fehlen... besticht der Ostendorf mit seiner Fähigkeit, nicht nur schnelle Antworten auf eilige Fragen zu geben, sondern dieselben auch aus mehreren Blickwinkeln zu beleuchten und in einen Kontext zu stellen, der dem vertieften Verständnis hilfreich ist. Damit ist und bleibt der neue Ostendorf aus Praktikersicht eine unbedingte Bereicherung des Arbeitswerkzeuges. Neben dem Grundgeschäft der Standardkommentierung setzt er Denkanstöße, merkt kritisch an, gibt Hinweise auf weitergehende Problematiken, bietet Lösungsmöglichkeiten und setzt sich aus dem Blickwinkel des Jugendstrafrechts aktiv mit den gesellschaftspolitischen und justiziellen Entwicklungen unserer Zeit auseinander.«
RiAG Maria Kleimann, ZJJ 1/2022
»Mit der 11. Auflage des Kommentars von Ostendorf wurde ein weiterer Meilenstein gesetzt in der Auseinandersetzung mit der Frage, wie mit Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren auch und gerade vor dem Hintergrund unseres Rechtsstaatsprinzips umgegangen werden sollte.«
Prof. Dr. Thomas Feltes, polizei-newsletter.de Juli 2021